INQA-Coaching: Bund zahlt 80 Prozent der Beratung für Mittelständler
Das Beratungsprogramm INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll kleinen und mittelgroßen Unternehmen helfen, wettbewerbsfähig zu…

Das Beratungsprogramm INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll kleinen und mittelgroßen Unternehmen helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Das berichtet der Verband der Vereine Creditreform e.V. in einem Beitrag seines Magazins „Creditreform“. Teilnehmende Betriebe tragen nur 20 Prozent der Kosten. Die Nachfrage bleibt laut dem Beitrag trotzdem überschaubar.
Bundesweit nutzen mehr als 3.000 Unternehmer das Programm. Drei von ihnen kommen zu Wort: Ruth Buddenborg, Geschäftsführerin einer Tierklinik in Telgte, arbeitet nach eigener Aussage schon länger mit digitalen Akten, elektronischer Bildgebung und Online-Rechnungen. Trotzdem würden immer wieder Unterlagen ausgedruckt oder handschriftliche Notizen nachträglich am Computer erfasst. Stephan Wöhlke, Geschäftsführer der Wöhlke Möbelmanufaktur nahe Bremen, litt unter dem Aufwand für individuelle Angebote. Philipp Mikloweit, Geschäftsführer des Velo-Centers Kiel, kämpfte nach dem Umzug an einen größeren Standort mit ineffizienten Prozessen.
Wöhlke brauchte eine KI-Anwendung, mit der sich der große Bestand an Angeboten und Produktbeschreibungen durchsuchen ließ, und im Coaching fand das Unternehmen schließlich die passende Lösung. Heute mache die KI einen Vorschlag, den der Betrieb final anpasse. Das spare viel Zeit und bringe bessere Ergebnisse, sagt er.
Die Förderung umfasst höchstens zwölf Tage Coaching. Der Staat übernimmt 80 Prozent der Kosten von höchstens 14.400 Euro, die Unternehmen zahlen somit höchstens 2.880 Euro. Sie müssen die gesamten Kosten allerdings zunächst vorfinanzieren. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert. Es läuft seit 2023, der Förderzeitraum reicht bis 2028. INQA-Coaching folgt auf „unternehmensWert: Mensch“, das Ende 2022 auslief und über sieben Jahre rund 12.000 Betrieben half.
Am Anfang steht ein Antrag. Die Coachin Christine Schmitt aus Schweppenhausen nahe Bingen sagt, die bürokratischen Hürden seien in diesem Fall sehr niedrig. Interessierte wenden sich an eine von mehr als 30 INQA-Beratungsstellen. In einer kostenlosen Erstberatung wird die Förderfähigkeit geklärt und der Veränderungsbedarf mit den Förderrichtlinien abgeglichen. Erfüllt ein Unternehmen sämtliche Voraussetzungen, erhält es von der Beratungsstelle einen Coaching-Scheck, der bis zu sieben Monate gültig ist. Schmitt betont, das Programm adressiere stark die Digitalisierung, behandle aber auch Arbeitskultur und Wissensmanagement.
Das Coaching findet am eigenen Standort statt, meist beginnt es mit einem Auftakt-Workshop mit allen Beteiligten. Die Mitarbeitenden bearbeiten ihre Vorhaben über mehrere Monate hinweg in agilen Sprints mit regelmäßigen Besprechungen. Der Coach agiert als Moderator und Impulsgeber, die Mitarbeiter entwickeln und erproben die neuen Abläufe selbst. Etwa drei bis sechs Monate nach Abschluss werten Unternehmen und Beratungsstellen die Ergebnisse aus.
Auf einen Blick
- Beschäftigte: mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle im vergangenen Geschäftsjahr, höchstens 249 Mitarbeiter
- Sowohl der Unternehmenssitz als auch der Ort der Arbeit liegen in Deutschland.
- Voraussetzung ist ein Umsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme, die im letzten Geschäftsjahr höchstens 43 Millionen Euro betrug.
- Zulässig sind Betriebe, die rechtlich eigenständig sind, zu den freien Berufen zählen oder als gemeinnützig anerkannt werden.
- Gründungsjahr: mindestens zwei Jahre am Markt, bei einem Wechsel der Rechtsform mindestens fünf Jahre
- Beratungsstellen: über www.inqa.de abrufbar
Hintergrund
Laut IHK Halle-Dessau verläuft das Verfahren in vier Etappen: Zuerst folgt ein Erstgespräch in einer regionalen INQA-Beratungsstelle, danach wird geprüft, ob eine Förderung möglich ist, anschließend wird der Coaching-Scheck ausgestellt und schließlich bei einem zugelassenen INQA-Coach eingelöst. Die Beratungskosten werden laut IHK nach Abschluss des Coachings und einer Prüfung erstattet. Coaching-Schecks können bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben werden.
Der Höchstsatz für einen Beratertag liegt bei 1.200 Euro netto, wie die IHK Halle-Dessau mitteilt. Zudem macht die IHK Pfalz auf zwei weitere Fristen aufmerksam: Die Beratung ist binnen sieben Monaten zu beenden, und der Förderantrag samt Erstattungsantrag muss spätestens einen Monat nach Abschluss eingegangen sein.
Die IHK Regensburg weist darauf hin, dass nicht jedes Unternehmen automatisch förderfähig ist. Deshalb beginne der Prozess mit der Erstberatung.
Eigene Einschätzung
Der hohe Zuschuss klingt verlockend. Doch die Vorfinanzierung der vollen Kosten kann für junge Unternehmen mit knapper Liquidität zur Hürde werden. Gründerinnen und Gründer sollten außerdem früh prüfen, ob ihr Betrieb die Mindestzeit am Markt erfüllt. Für alle anderen lohnt sich die kostenlose Erstberatung als erster Schritt, denn sie klärt ohne Risiko, ob das Programm passt.
Grundlage: Pressemitteilung (Verband der Vereine Creditreform e.V., 3. November 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 3.11.2026)
Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:
- IHK Halle-Dessau: Zuschuss für die digitale Transformation in KMU (INQA-Coaching) (abgerufen am 3.11.2026)
- IHK Regensburg: INQA-Coaching, Förderung für KMU (abgerufen am 3.11.2026)
- IHK Pfalz: INQA-Coaching, Förderprogramm für KMU (abgerufen am 3.11.2026)
Bild: Symbolbild (Rathaus). Foto: Dietmar Rabich, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.


