Startup-Verband fordert von der Bundesregierung zehn Schritte für mehr Gründungen
Der Startup-Verband hat unter dem Titel „Für eine neue Gründerzeit, jetzt!“ ein E-Paper veröffentlicht, in dem er zehn Forderungen an die Bundesregierung…

Der Startup-Verband hat unter dem Titel „Für eine neue Gründerzeit, jetzt!“ ein E-Paper veröffentlicht, in dem er zehn Forderungen an die Bundesregierung bündelt. Wie der Verband über Startup Port mitteilt, geht es darum, das wirtschaftliche Potenzial Deutschlands besser zu nutzen. Etablierte Wirtschaftszweige ringen mit erheblichen Problemen, während Gründerunternehmen zugleich Innovationen, Jobs und Lösungen für künftige Herausforderungen hervorbringen.
Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Verbands, beschreibt im Vorwort die aktuelle Lage als Wendepunkt. Hierzulande gibt es hervorragende Wissenschaft, viele begabte Köpfe und eine schlagkräftige Industrie; gleichzeitig nimmt das Gründerumfeld rasant an Fahrt auf. Soll aus einer Idee ein florierendes Unternehmen und aus einem Startup ein weltweit führender Akteur werden, sind jetzt passende politische Voraussetzungen unverzichtbar.
Hinter der Initiative stehen der Verband und zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer aus Startup-Ökosystem, Wissenschaft und Wirtschaft. Mehr als 100 Persönlichkeiten haben den Appell in der ersten Phase unterzeichnet.
Die zehn Forderungen
- Altersvorsorge: Kapitaldeckung in sämtlichen drei Säulen ausbauen und Wagniskapital dauerhaft als gewöhnliche Komponente der Geldanlage verankern.
- WIN: Politisch an erste Stelle setzen, steuerliche sowie regulatorische Barrieren beseitigen und die Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion entschlossen weiterverfolgen.
- Kündigungsschutz: Bei gut bezahlten Führungskräften lockern, damit Umbauten günstiger werden und Unternehmen mutiger neue Wege gehen.
- Mitarbeiterbeteiligung: Sozialabgaben erst dann fällig machen, wenn tatsächlich Geld fließt, und für Beschäftigte im GmbH-Gesetz eine gesonderte Gesellschaftsanteilsgattung einführen.
- EU Inc.: Eine anspruchsvolle Ausgestaltung befürworten, die ein unkompliziertes Wachstum über Ländergrenzen hinweg erlaubt und im Gesetzgebungsverfahren ihre Substanz bewahrt.
- DMA: Die Belange der europäischen Digitalbranche unterstützen und den Digital Markets Act ausnahmslos und mit Nachdruck durchsetzen.
- Bürokratie: Unternehmensgründungen binnen eines Tages überall im Land möglich machen und per Moratorium verhindern, dass zusätzliche Lasten entstehen.
- Ausgründungen und DeepTech: Die nationale Strategie für geistiges Eigentum auf Spin-offs zuschneiden, passgenaue Förderanreize setzen und unternehmerisches Know-how an Universitäten und Forschungseinrichtungen vermitteln.
- Staat als Ankerkunde: Behördliche Einkäufe für junge Firmen zugänglich machen, DeepTech anhand von Etappenzielen unterstützen und einen festen Korridor für Auftragsanteile festlegen.
- KI-Infrastruktur: Finanzmittel für neue Rechenzentren bereitstellen und gleiche Zugangsregeln für europäische Gründungen sowie Wachstumsunternehmen etablieren.
Zu den einzelnen Forderungen äußern sich im E-Paper Gründerinnen und Gründer, Investorinnen und Investoren, Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Führungspersönlichkeiten. Darin wird dargelegt, welche Stellschrauben erforderlich sind, damit mehr Gründerfirmen zu großen Unternehmen heranwachsen und weltweit führende Anbieter entstehen. Die vollständigen Forderungen und alle Beiträge stehen im E-Paper.
Hintergrund
Laut Wikipedia handelt es sich beim Digital Markets Act um eine EU-Verordnung, mit der die digitale Ökonomie gerechter und konkurrenzfähiger gestaltet werden soll. Das EU-Parlament verabschiedete das Gesetz am 5. Juli 2022, am 12. Oktober 2022 wurde es im Amtsblatt der EU verkündet.
Bei der Durchsetzung unterscheidet die Verordnung zwischen Nichteinhaltungsverfahren und Spezifikationsverfahren. Stellt die EU-Kommission in einem Verfahren wegen Nichteinhaltung einen Regelverstoß fest, kann sie dessen Abstellung verlangen und ein Bußgeld auferlegen.
Zur EU Inc. nennt Wikipedia in der Übersicht zur irischen EU-Ratspräsidentschaft 2026 nur einen knappen Punkt: Irland will den Handlungsplan „One Europe, One Market“ aus dem April 2026 fortsetzen, und eine weitere Unternehmensform, die sogenannte EU Inc., soll eingeführt werden. Die Präsidentschaft dauert vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2026.
Eigene Einschätzung
Der Katalog ist breit und reicht von Steuerfragen bis zur Rechenzentrum-Finanzierung. Für Gründerinnen und Gründer sind vor allem die Punkte zu Mitarbeiterbeteiligung und Bürokratie greifbar, weil sie den Alltag direkt betreffen. Offen bleibt, wie die Forderungen finanziert und gegeneinander gewichtet werden sollen. Gerade die Lockerung des Kündigungsschutzes dürfte Widerspruch auslösen.
Grundlage: Pressemitteilung (Startup Port (Gründungsnetzwerk Hamburger Hochschulen), 26. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 26.10.2026)
Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:
- Wikipedia: Irische EU-Ratspräsidentschaft 2026 (abgerufen am 26.10.2026)
- Wikipedia: Gesetz über digitale Märkte (abgerufen am 26.10.2026)
Bild: Symbolbild (Arbeitsplatz mit Laptop). Foto: Oli Dale olidale, CC0, via Wikimedia Commons
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.


