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03. November 2026 · Ausgabe 11/26 Immer aktuell
Finanzierung

Autobahn GmbH soll Kredite aufnehmen und Lkw-Maut erhalten

Die Bundesregierung strebt eine neue Ordnung der Geldmittel für die Autobahn GmbH an.

Straßenbahn
Symbolbild: Straßenbahn Foto: Jacek Rużyczka, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Die Bundesregierung strebt eine neue Ordnung der Geldmittel für die Autobahn GmbH an. Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, berät das Parlament den Gesetzentwurf „zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ (Drucksache 21/8868) am Freitag, 6. November 2026, in erster Lesung.

Der Entwurf stützt sich auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode. Dort habe man verabredet, „dass zukünftig eine überjährige, flexible und verlässliche Finanzierung der Autobahn GmbH garantiert wird“. Die Koalition plant dafür drei Geldquellen: staatliche Zuschüsse, Gebühren der Nutzer und Investitionen privater Geldgeber. Die Gesellschaft soll „begrenzt kreditfähig“ werden und zusätzlich Einnahmen aus der Lkw-Maut erhalten.

Zur Begründung heißt es, die Investitionen in die Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung seien in den vergangenen Jahren zwar kontinuierlich gestiegen. Dennoch bestünden weiterhin erhebliche finanzielle Herausforderungen, um dem wachsenden Sanierungsbedarf gerecht zu werden. Bisher komme das Geld der Autobahn GmbH ausschließlich aus dem Bundeshaushalt und hänge damit an der jährlichen Haushaltsaufstellung.

Im Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) soll das bisherige Verbot gestrichen werden, am Markt Kredite aufzunehmen. Die Gesellschaft wird ausdrücklich ermächtigt, Fremdkapital über Kredite und Anleihen zu beschaffen. Für den Schuldendienst soll sie eine Einnahmekompetenz an der Lkw-Maut bekommen. Hierfür wird das Bundesfernstraßenmautgesetz angepasst, sodass die Autobahn GmbH „Mautgläubigerin des Mautteilsatzes der Lkw-Maut für die Infrastrukturkosten der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung, für die der Bund Träger der Straßenbaulast ist“ wird.

Außerdem ist eine Anpassung im Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz vorgesehen. Sie betrifft die Aufsichtsbefugnisse des Fernstraßen-Bundesamtes über die Autobahn GmbH.

Hintergrund

Nach der Darstellung in Wikipedia finanziert sich die Autobahn GmbH bisher über Einnahmen aus der Lkw-Maut, die sie zweckgebunden über den Bundeshaushalt erhält. Gegebenenfalls kommen weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt hinzu. Laut Wikipedia soll die Aufnahme von Krediten durch die Gesellschaft im Gegensatz zu anderen staatlichen Unternehmen grundsätzlich nicht möglich sein.

Private Investoren können sich demnach für spezielle Projekte an einzelnen Streckenabschnitten oder Großbauprojekten beteiligen. Diese Finanzierung über öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) gilt als einzige Möglichkeit der Fremdfinanzierung. Gesetzlich untersagt sind sowohl Anteilsverkäufe an externe Investoren als auch die Veräußerung der Autobahnen an Privatunternehmen.

Am 7. Oktober 2026 beschloss das Bundeskabinett laut Wikipedia den Entwurf zur Neuordnung der Finanzierung. Die Mittel sollen sich aus Gebühren der Nutzer, öffentlichen Etatgeldern und Kapital aus der Privatwirtschaft zusammensetzen. Von 2027 an soll die Autobahn GmbH begrenzt kreditfähig werden.

Eigene Einschätzung

Für Gründer und Investoren im Infrastrukturumfeld ist vor allem interessant, ob Anleihen der Autobahn GmbH ein neues Anlageprodukt werden. Die Mitteilung sagt nichts dazu, wie weit die Kreditfähigkeit reichen soll und was „begrenzt“ praktisch heißt. Genau dort dürfte die parlamentarische Debatte ansetzen.


Grundlage: Pressemitteilung (Deutscher Bundestag, 3. November 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 3.11.2026)

Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:

  1. Wikipedia: Die Autobahn GmbH des Bundes (abgerufen am 3.11.2026)

Bild: Symbolbild (Straßenbahn). Foto: Jacek Rużyczka, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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