KfW sagt 225 Millionen Euro für ERP-Gründerkredit StartGeld zu
Die KfW hat im ersten Halbjahr 2026 deutlich mehr Gründungskredite aus dem Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld zugesagt als ein Jahr zuvor.

Die KfW hat im ersten Halbjahr 2026 deutlich mehr Gründungskredite aus dem Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld zugesagt als ein Jahr zuvor. Wie die KfW Bankengruppe mitteilt, erteilte sie zwischen Januar und Juni rund 2.320 Zusagen. Damit liegt der Wert um 34 Prozent über dem des Vorjahres. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 kletterte die bewilligte Fördersumme um 75 Prozent und erreichte 225 Millionen Euro.
Das Programm finanziert Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und den Ausbau junger Unternehmen. Die KfW verweist darauf, dass auch der KfW-Gründungsmonitor im Mai gezeigt hatte, dass in Deutschland immer mehr Unternehmen gegründet werden. Die Förderzahlen spiegeln diese Entwicklung nun wider.
Laut Melanie Kehr, die im KfW-Vorstand für die Inlandsförderung zuständig ist, zeigt die steigende Nachfrage, dass zahlreiche Menschen derzeit ihre Pläne für eine eigene Firma verwirklichen möchten. Die Förderbank agiert als Beauftragte des Bundeswirtschafts- und Energieministeriums. Sie übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos und erleichtert so den Hausbanken die Kreditvergabe.
Im vergangenen Dezember hob die KfW die maximale Kreditsumme von 125.000 Euro auf 200.000 Euro an. Angesprochen werden Existenzgründende, Selbstständige aus freien Berufen und Jungfirmen, deren Geschäftstätigkeit maximal fünf Jahre zurückliegt. Auch Unternehmensnachfolgen lassen sich damit finanzieren. Zur Antragstellung befugt sind Kleinbetriebe aus dem Gewerbe, egal ob hauptberuflich oder nebenbei betrieben. Kleine gemeinwohlorientierte Unternehmen können den Kredit ebenfalls beantragen. Das gilt für gemeinnützige Unternehmen wie für gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.
Auf einen Blick
- Kreditsumme: bis zu 200.000 Euro
- Zielgruppe: Gründerinnen und Gründer, Freiberufler, junge Unternehmen bis fünf Jahre, Unternehmensnachfolgen
- Antragsberechtigt sind kleine Gewerbebetriebe, ob haupt- oder nebenberuflich geführt, ebenso wie kleine Unternehmen mit gemeinwohlorientiertem Zweck.
- Antragstellung: über die jeweilige Hausbank
Hintergrund
Die Anhebung der Kreditsumme gilt nach Angaben der KfW seit dem 1. Dezember. Gleichzeitig erhöhte sie den möglichen Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 auf 80.000 Euro. Die Hausbank trägt nicht das volle Risiko: Die KfW übernimmt 80 Prozent des Ausfallrisikos.
Die Antragsberechtigung war zwischenzeitlich eingeschränkt. Vorübergehend hat die KfW die Unterstützung für gemeinnützige Betriebe gestoppt, ausgelöst durch den Bundestagsbeschluss zum ERP-Wirtschaftsplangesetz vom 30. Januar. Laut der aktuellen Mitteilung können kleine gemeinwohlorientierte Unternehmen den Kredit beantragen.
Zu den Konditionen nennt die IHK zu Dortmund, bezogen auf die frühere Höchstsumme, mehrere Punkte: Der Kredit lässt sich innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abrufen, die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 % pro Monat, beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage. Während der tilgungsfreien Zeit fallen nur Zinsen an. Die IHK weist außerdem darauf hin, dass Gründer persönlich für die Rückzahlung haften. Wer mehr als fünf Jahre am Markt ist, kommt für das Programm nicht in Frage.
Eigene Einschätzung
Der Zuwachs fällt deutlich aus. Wer plant, sollte vorab mit der Hausbank klären, ob sie den Antrag unterstützt, denn dort entscheidet sich der Zugang. Die persönliche Haftung bleibt ein Punkt, den man vor der Unterschrift sorgfältig abwägen sollte. Zu Zinssätzen macht die Mitteilung keine Angaben.
Grundlage: Pressemitteilung (KfW Bankengruppe, 27. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 28.10.2026)
Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:
- KfW: Pressemitteilung zur Erhöhung des ERP-Gründerkredits StartGeld (abgerufen am 28.10.2026)
- KfW: Meldung zur Änderung beim ERP-Gründerkredit StartGeld (abgerufen am 28.10.2026)
- IHK zu Dortmund: ERP-Gründerkredit Startgeld (abgerufen am 28.10.2026)
Bild: Symbolbild (Bankenviertel in Frankfurt am Main). Foto: Norbert Nagel, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.


