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27. Oktober 2026 · Ausgabe 10/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

WEG-Evaluation 2027: Bundesjustizministerium befragt Eigentümer online

Wer in einer Eigentumswohnung lebt, kann jetzt mitreden, wie das Wohnungseigentumsrecht weiterentwickelt wird.

Rathaus
Symbolbild: Rathaus Foto: High Contrast, CC BY 3.0 de, via Wikimedia Commons

Wer in einer Eigentumswohnung lebt, kann jetzt mitreden, wie das Wohnungseigentumsrecht weiterentwickelt wird. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Online-Befragung gestartet. Sie läuft bis zum 12. November 2026 und richtet sich an Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer. Teilnehmende können konkrete Probleme aus der Praxis nennen und Verbesserungsvorschläge einbringen, wie das BMJV mitteilt.

Hintergrund ist die für 2027 geplante Evaluation des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Was die Befragten angeben, wird vom Ministerium geprüft, um festzustellen, ob und wo das seit 2020 geltende Gesetz nachgebessert werden sollte. Sie sollen eine Tatsachengrundlage für die Evaluation liefern. Nach Angaben des BMJV gilt: Je reger die Beteiligung, desto besser diese Grundlage.

Dabei geht es vor allem darum, welche Regeln im Alltag der Wohnungseigentümer bewähren und an welchen Punkten sie nach wie vor nachgebessert werden müssten.

Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) erfuhr das Wohnungseigentumsrecht im Jahr 2020 eine umfassende Neuordnung. Damit sollten unter anderem Modernisierungen zur Energieeinsparung und Umbauten für mehr Barrierefreiheit erleichtert sowie die Elektromobilität vorangebracht werden. Dazu wurde ein einklagbares Recht geschaffen, bestimmte Bauarbeiten genehmigt zu bekommen, zu denen auch das Anbringen von Ladeeinrichtungen für E-Autos zählt. Die Evaluation soll zeigen, wie sich die Änderungen bewährt haben und wo möglicherweise nachgebessert werden muss.

Auf einen Blick

  • Online-Befragung des BMJV zur Evaluierung des WEG
  • Frist: bis zum 12. November 2026
  • Teilnehmen können Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer

Hintergrund

Welche Ansprüche Eigentümer nach der Reform haben, erklärt das BMJV in seinen FAQs zur WEG-Reform. Wer einen Stellplatz besitzt, kann laut dieser Regelung fordern, dass dort eine Ladesäule für sein E-Auto errichtet werden darf. Ebenso verhält es sich mit einem barrierereduzierenden Umbau des Gemeinschaftseigentums, etwa einer Rampe im Treppenhaus, und mit einbruchsschützenden Maßnahmen, etwa einer sichereren Eingangstür.

Diese Ansprüche bestehen laut BMJV aber nicht, wenn die Wohnanlage dadurch grundlegend umgestaltet oder einzelne Eigentümer unbillig benachteiligt würden.

Nach den FAQs läuft das Verfahren so ab: Der Eigentümer wendet sich an den Verwalter und bittet darum, in der nächsten Versammlung einen Gestattungsbeschluss zu fassen. Die anderen Eigentümer müssen der Maßnahme grundsätzlich zustimmen, können aber technische Details vorschreiben, zum Beispiel zum Stromnetz im Gebäude. Danach darf der Eigentümer mit dem Bau beginnen. Die Gemeinschaft kann auch beschließen, die Maßnahme selbst durchzuführen. Nach Angaben des BMJV muss auch dann nur der Eigentümer die Kosten tragen, der die Maßnahme angestoßen hat.

Eigene Einschätzung

Die Befragung ist eine seltene Gelegenheit, Erfahrungen mit Beschlüssen, Ladestationen oder Umbauten direkt an die Stelle zu geben, die über Gesetzesänderungen nachdenkt. Wer eine Wohnung oder Gewerbeeinheit in einer Gemeinschaft besitzt, sollte sich die kurze Zeit nehmen. Offen bleibt, wie viele Antworten das Ministerium bekommt und wie stark sie die Evaluation tatsächlich prägen.


Grundlage: Pressemitteilung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 26. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 27.10.2026)

Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:

  1. BMJV: FAQs zur WEG-Reform (abgerufen am 27.10.2026)

Bild: Symbolbild (Rathaus). Foto: High Contrast, CC BY 3.0 de, via Wikimedia Commons

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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