Zum Inhalt springen
27. Oktober 2026 · Ausgabe 10/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

Batterieverordnung: Handelsverbände wollen Sorgfaltspflichten und Fristen ändern

Handelsverbände schlagen Alarm: Der Handelsverband Deutschland (HDE), der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) und der Handelsverband Heimwerken,…

Einkaufsstraße
Symbolbild: Einkaufsstraße Foto: Clemensfranz, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Handelsverbände schlagen Alarm: Der Handelsverband Deutschland (HDE), der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) und der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB) halten die Sorgfaltspflichten der europäischen Batterieverordnung (EUBR) für viele Händler nicht für rechtssicher umsetzbar. Die Pflichten sollen ab August 2027 gelten. Nach Ansicht der Verbände verlagern sie Verantwortung unverhältnismäßig entlang der Lieferkette. Das teilte der HDE am 27.10.2026 mit.

Handelsunternehmen hätten weder auf die Rohstoffgewinnung noch auf die Batterieproduktion direkten Einfluss. Die nach der EUBR nötigen Informationen könnten sie vielfach nicht selbst überprüfen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte, Händler würden für Bereiche verantwortlich gemacht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Sein Satz: „Wer Batterien verkauft, kann nicht die Lieferkette bis zur Mine kontrollieren.“

Kritik an Doppelregulierung

Die Verbände bemängeln, dass die EUBR neben der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) eigene und teils weitergehende Sorgfaltspflichten vorsieht. Sie befürchten Doppelregulierung, zusätzliche Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Menschenrechtliche und umweltbezogene Pflichten gehörten aus ihrer Sicht grundsätzlich ins europäische Lieferkettenrecht und nicht zusätzlich in produktbezogene Einzelregelungen.

Zudem fehlen zentrale Grundlagen: Laut Mitteilung hat die Europäische Kommission bislang keine Leitlinien veröffentlicht, außerdem sind bisher keine benannten Stellen bestimmt worden, und ungeklärt bleibt, wie Audits ablaufen sollen. Zugleich müssten Unternehmen bereits viele weitere EU-Vorhaben umsetzen. BHB-Hauptgeschäftsführer Peter Wüst fordert deshalb entweder eine schnelle Überarbeitung oder übergangsweise eine Verschiebung des Anwendungsbeginns um mindestens zwölf Monate.

Wettbewerb mit Online-Plattformen

Außerdem sehen die Verbände Nachteile für europäische Händler. Über grenzüberschreitende Onlinehandelsportale gelangen nach wie vor Waren in die Europäische Union, bei denen sich die Einhaltung der Vorschriften häufig kaum überprüfen lässt. BVT-Geschäftsführer Steffen Kahnt verweist darauf, dass im Technikhandel in fast jedem Produkt ein Akku steckt. Händler nähmen Altbatterien zurück und berieten Kunden. Er sagt, wer immer nur die Ehrlichen kontrolliere, verzerre den Wettbewerb.

Die Verbände fordern die Bundesregierung auf, sich in Europa für eine Vereinfachung einzusetzen. Die Verantwortung für die Rohstoff-Sorgfaltspflichten solle bei Batterieherstellern und den kontrollierenden Akteuren der Lieferkette liegen. Die EUBR solle mit der Lieferkettenrichtlinie harmonisiert werden. Gelingt das bis August 2027 nicht, müsse der Beginn der Sorgfaltspflichten verschoben werden.

Hintergrund

Die EU-Batterieverordnung sah ursprünglich vor, dass große Wirtschaftsakteure ab dem 18. August 2025 Sorgfaltspflichten einhalten müssen. Die Kanzlei CMS beschreibt dazu unter anderem Systeme zur Ermittlung, Bewertung und Beseitigung von Risiken in der Lieferkette sowie Unternehmensstrategien zu Sozial- und Umweltrisiken bei bestimmten Rohstoffen. Die Strategien müssen durch notifizierte Stellen unabhängig geprüft werden.

Die Änderungsverordnung hat den Beginn dieser Pflichten auf den 18. August 2027 verschoben. Das soll den Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Benennung der Prüfstellen geben und den Unternehmen mehr Vorbereitungszeit. Laut CMS sollten auch die Leitlinien der Kommission bis zum 26. Juli 2026 erscheinen. Die IHK Bodensee-Oberschwaben nennt als besonders relevante Rohstoffe Kobalt, natürlichen Grafit, Lithium und Nickel.

Für Händler nennt die IHK eigene Pflichten: Sie müssen mit gebotener Sorgfalt prüfen, ob bereitgestellte Batterien die Anforderungen erfüllen, etwa bei Kennzeichnung und Angaben. Zu prüfen ist auch, ob der Hersteller im Herstellerregister der Stiftung EAR eingetragen ist. Das CE-Zeichen allein reicht laut IHK nicht als Nachweis. Das Batterierecht-Durchführungsgesetz ergänzt die EU-Verordnung seit dem 7. Oktober 2025 um nationale Regeln.

Eigene Einschätzung

Der Streit zeigt, wie dünn die Vorbereitung für Händler derzeit ist, wenn Leitlinien und Prüfstellen fehlen. Die Forderung nach mehr Zeit wirkt nachvollziehbar, solange diese Instrumente nicht stehen. Offen bleibt, wie die Verbände Pflichten im Handel konkret ausgestalten wollen. Betroffene Händler sollten ihre Rolle in der Lieferkette früh klären.


Grundlage: Pressemitteilung (Handelsverband Deutschland (HDE), 27. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 27.10.2026)

Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:

  1. CMS: Update Commercial, September 2025 (abgerufen am 27.10.2026)
  2. IHK Bodensee-Oberschwaben: EU-Batterieverordnung, Pflichten und Fristen für Unternehmen (abgerufen am 27.10.2026)

Bild: Symbolbild (Einkaufsstraße). Foto: Clemensfranz, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

Ähnliche Beiträge