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04. November 2026 · Ausgabe 11/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

EU-Arbeitsprogramm 2027: HDE fordert Nettoentlastung für Unternehmen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2027 als guten Schritt für die europäische…

Bürogebäude
Symbolbild: Bürogebäude Foto: Steelcase Werndl AG, CC BY-SA 3.0 de, via Wikimedia Commons

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2027 als guten Schritt für die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Wie der Verband mitteilt, überzeugen ihn vor allem die Schwerpunkte Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarkt und Bürokratieabbau. Der Maßstab sei aber die Nettoentlastung: Entscheidend sei, was nach Abzug neuer regulatorischer Belastungen tatsächlich bei den Unternehmen ankomme, sagte HDE-Geschäftsführer für Europapolitik Christian Staat.

Besonders erfreut zeigt sich der HDE über die angekündigte Rücknahme der Gesetzgebungsvorschläge zur Green-Claims-Richtlinie und zur Zahlungsverzugsverordnung. Beide Rücknahmen hatte der Verband nach eigenen Angaben ausdrücklich und mit Nachdruck vom Gesetzgeber verlangt.

Außerdem begrüßt der Verband, dass die Omnibus-Vorhaben vorrangig behandelt werden, dass das Digitalrecht überprüft und verschlankt wird und dass gegen Liefersperren nach Gebiet sowie gegen Hürden im Binnenmarkt vorgegangen werden soll. Der jährliche Überblick über Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung müsse zeigen, welche Entlastungen wirken. Sollten der Digital Fairness Act, der Quality Jobs Act oder eine eventuelle Überarbeitung der UTP-Richtlinie zusätzliche Pflichten bringen, dürften die erzielten Erleichterungen nicht wieder aufgezehrt werden. Wenn Gesetze eine Überprüfung vorsehen, sollte daraus nicht zwangsläufig eine Verschärfung oder neue Regelung folgen. Vor zusätzlichen Regelungen müsse die Kommission Notwendigkeit, Überschneidungen und Folgen für kleine und mittlere Unternehmen sorgfältig prüfen.

Was die Sorgfaltspflichten aus der EU-Batterieverordnung betrifft, fordert der HDE, dass sie mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) übereinstimmen. Die beiden Regelwerke sollten inhaltlich harmonisiert werden, die Umsetzung müsse verhältnismäßig sein.

Ebenso sieht der HDE es positiv, dass gegen das sogenannte Gold-Plating vorgegangen wird, bei dem Mitgliedstaaten beim Umsetzen europäischer Vorgaben eigene Zusatzauflagen einführen. Die EU bleibe jedoch selbst dafür verantwortlich, ihren Rechtsbestand zu vereinfachen. Der Abbau nationaler Zusatzlasten dürfe europäische Entlastungen nicht ersetzen. Auch auf europäischer Ebene müssten doppelte Vorgaben, überzogene Nachweispflichten und überflüssige Verkomplizierung abgebaut werden.

Staat sagte: „Entscheidend ist nicht die Zahl vereinfachter oder gestrichener Vorschriften, sondern die tatsächliche Nettoentlastung der Unternehmen.“

Hintergrund

Die Omnibus-Pakete sind nach Darstellung von Wikipedia eine Welle von Gesetzespaketen, die die EU zu Beginn des Jahres 2025 in Gang gesetzt hat. Hintergrund waren massive Forderungen nach Deregulierung und besserer Wettbewerbsfähigkeit. Wegen ihrer kaum überschaubaren Auswirkungen stoßen sie auch auf wachsende Kritik.

Ein Paket zielt auf die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Europäischen Lieferkettenrichtlinie. Die Berichtspflichten werden um zwei Jahre nach hinten verlegt, und zwar sowohl für große Firmen, die mit der Berichterstattung noch nicht angefangen haben, als auch für börsennotierte KMU. Bei den Sorgfaltspflichten (CSDDD) wird die Umsetzungsfrist um ein Jahr verschoben.

Andere Pakete betreffen andere Bereiche: Omnibus VI soll der chemischen Industrie Kosten für die Einhaltung von Vorschriften und Verwaltungsaufwand senken, Omnibus X will das Lebens- und Futtermittelrecht vereinfachen.

Eigene Einschätzung

Für Gründerinnen und Gründer zählt am Ende, ob weniger Formulare und Nachweise im Alltag ankommen. Die Forderung des HDE nach einer Nettobetrachtung ist deshalb nachvollziehbar, bleibt aber eine Verbandsposition. Offen ist, welche neuen Vorhaben tatsächlich kommen und wie sie kleine Unternehmen treffen. Die Mitteilung nennt dazu keine Details.


Grundlage: Pressemitteilung (Handelsverband Deutschland (HDE), 4. November 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 4.11.2026)

Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:

  1. Wikipedia: Omnibusverfahren (abgerufen am 4.11.2026)

Bild: Symbolbild (Bürogebäude). Foto: Steelcase Werndl AG, CC BY-SA 3.0 de, via Wikimedia Commons

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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