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29. Oktober 2026 · Ausgabe 10/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

BFH: Negativer Kommanditanteil bleibt bei der Schenkungsteuer negativ

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Sicht auf die schenkungsteuerliche Bewertung von Kommanditanteilen gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltung…

Bankenviertel in Frankfurt am Main
Symbolbild: Bankenviertel in Frankfurt am Main Foto: Thomas Wolf (Der Wolf im Wald), CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Sicht auf die schenkungsteuerliche Bewertung von Kommanditanteilen gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltung gestellt. In seinem Urteil vom 29.07.2026 (II R 15/23) stellte er fest, dass ein negativer Anteilswert, der gemäß § 97 Abs. 1a BewG ermittelt wurde, nicht automatisch mit null anzusetzen ist, auch wenn die Einlage vollständig erbracht ist und keine Nachschusspflicht besteht.

Das Gericht hält damit am gesetzlichen Bewertungsschema fest. Folglich fließen negative Komponenten in die Berechnung des Gesamtwerts mit ein. Vor allem bei Nachfolgeregelungen wird dies bedeutsam, sobald Kommanditbeteiligungen gemeinsam mit werthaltigem Sonderbetriebsvermögen den Besitzer wechseln.

Ann-Katrin Beune zeigt in ihrem Fachbeitrag in DER BETRIEB auf, was dies für die Gestaltung von Übertragungen und für die tägliche Bewertung bedeutet. Auf diesen Beitrag weist die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte hin, die die Mitteilung veröffentlicht hat.

Hintergrund

Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage. Laut Wikipedia ist die Haftung des Gesellschafters in diesen Fällen auf die Einlage beschränkt. Hat er die Einlage geleistet, wird er haftungsfrei. Bei Personengesellschaften haftet dagegen mindestens ein Gesellschafter unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden.

Spätere Einlagen können laut Wikipedia auf einer gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung beruhen, der sogenannten Nachschusspflicht. Sie können aber auch auf einem Gesellschafterbeschluss beruhen oder spontan erfolgen.

Eigene Einschätzung

Für Familienunternehmen mit Kommanditbeteiligungen kann die Entscheidung bei Schenkungen den Ausschlag geben, weil ein negativer Wert nicht automatisch ausgeblendet wird. Die Die Mitteilung nennt aber keine Details zur Begründung und keine Beispiele. Wer Anteile übertragen will, sollte den Fachbeitrag lesen und die Bewertung vorab mit der Steuerberatung durchrechnen.


Grundlage: Pressemitteilung (SKW Schwarz Rechtsanwälte, 29. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 29.10.2026)

Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:

  1. Wikipedia: Einlage (Bilanzrecht) (abgerufen am 29.10.2026)

Bild: Symbolbild (Bankenviertel in Frankfurt am Main). Foto: Thomas Wolf (Der Wolf im Wald), CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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