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28. Oktober 2026 · Ausgabe 10/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

Bafin will White-Label-Policen für Versicherte durchschaubarer machen

Wer eine Versicherung unter dem Namen eines Partner-Unternehmens abschließt, soll künftig leichter erkennen, bei welchem Versicherer er tatsächlich…

Bankgebäude
Symbolbild: Bankgebäude Foto: GeorgHH, Public domain, via Wikimedia Commons

Wer eine Versicherung unter dem Namen eines Partner-Unternehmens abschließt, soll künftig leichter erkennen, bei welchem Versicherer er tatsächlich versichert ist. Die Finanzaufsicht Bafin hat dazu den Entwurf eines Rundschreibens zur Konsultation gestellt. Der Entwurf befasst sich mit der Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell. Darin will die Aufsicht ihre Anforderungen an die Transparenz solcher Konstellationen konkretisieren, wie die Bafin mitteilte.

Bei White-Label-Versicherungen konzipieren Versicherer Produkte für Partner-Unternehmen. Beim Vertrieb kennzeichnen sie diese nicht als eigene. Die Partner vermarkten die Verträge unter ihrem Namen und treten gegenüber den Kundinnen und Kunden meist in Erscheinung. In den Unterlagen vor dem Vertragsabschluss taucht der Versicherer oft nur als „Risikoträger“ auf. Das englische Wort „white label“ meint sinngemäß ein weißes Etikett.

Deshalb merken Kundinnen und Kunden oft nicht ohne Weiteres, dass sie nicht beim Partner-Unternehmen versichert sind, sondern beim Versicherer im Hintergrund. Laut Bafin könnte das gegen die Informationspflichten verstoßen, die für Versicherer gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Aufsicht erwartet, dass die Versicherer diese Pflichten einhalten. Dazu zählen die Pflichtinformationen über die Identität der Versicherer sowie das Transparenz- und Wahrheitsgebot. Im Rundschreiben legt sie dar, wie sie diese Vorgaben für White-Label-Modelle auslegt.

Auf einen Blick

  • Stellungnahme zum Entwurf: bis zum 25.11.2026 per E-Mail
  • Geschäftszeichen: „WVA 1-QB 4402/00201#00014“
  • Betreff: „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“

Hintergrund

Nach Angaben der Bafin auf ihrer Verbraucherseite ist der Versicherer im Hintergrund der Risikoträger. Er ist der rechtliche Vertragspartner der Kundin oder des Kunden und übernimmt das finanzielle Risiko aus der Police. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen verraten, welches Unternehmen tatsächlich als Versicherer auftritt.

Hinweise auf den Versicherer finden sich laut Bafin auf Websites oder in Apps oft nur in Fußnoten, im Kleingedruckten, im Impressum oder in den häufig gestellten Fragen. Auf der Angebotsseite kann nur das Partner-Unternehmen stehen, während die Versicherungsunterlagen vom Risikoträger sprechen. Wer unsicher ist, kann beim Kundenservice nachfragen, wer der Versicherer ist.

Die Bafin hält es außerdem für sinnvoll, bei Bedarf sowohl den Versicherer als auch das Partner-Unternehmen zu kontaktieren. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten, auch bei Beschwerden, könne schwierig sein und zu Verzögerungen führen. Wer tatsächlich Versicherer ist, lässt sich laut Bafin zudem in ihrer Unternehmensdatenbank überprüfen.

Gerade für Gründer ist das wichtig, denn laut Bafin sind es häufig junge Firmen der Gründerszene, die als Partner-Unternehmen agieren. Ihnen fehlt meist eine eigene Lizenz für Versicherungsgeschäfte. Sie treten regelmäßig als Versicherungsvermittler auf.

Eigene Einschätzung

Der Entwurf zielt auf eine Schwäche, die Verbraucher kaum selbst beheben können: Wer nur den Markennamen kennt, sucht in der Regel nicht nach dem Versicherer. Für Gründer mit Versicherungsprodukten unter eigener Marke lohnt es sich, die Konsultation zu verfolgen und früh klar zu zeigen, wer hinter dem Angebot steht. Offen bleibt, wie konkret das Rundschreiben die Kennzeichnung verlangt.


Grundlage: Pressemitteilung (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), 28. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 28.10.2026)

Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:

  1. Bafin: White-Label-Versicherungen (Verbraucherseite) (abgerufen am 28.10.2026)

Bild: Symbolbild (Bankgebäude). Foto: GeorgHH, Public domain, via Wikimedia Commons

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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