Gefälschte BAFA-Mails fordern Anmeldung binnen 30 Minuten
Betrüger verschicken E-Mails im Namen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Betrüger verschicken E-Mails im Namen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Amt teilte mit, dass diese Nachrichten nicht von ihm stammen. Beim BAFA gehen derzeit Rückfragen und Hinweise dazu ein.
In den Mails sollen Empfängerinnen und Empfänger einen Link anklicken und sich innerhalb von 30 Minuten bei einer „Anwendung“ anmelden, die nicht näher beschrieben wird. Am Ende steht eine täuschend echt wirkende Grußformel samt BAFA-Signatur.
Woran sich gefälschte Mails erkennen lassen
- Falscher Absender: Auf den ersten Blick scheint die Adresse seriös zu sein, doch bei genauerem Hinsehen zeigen sich Abweichungen, beispielsweise bei zweifelhaften Domain-Endungen oder erfundenen Poststellen.
- Druck und Drohungen: Die Täter erzeugen Panik, indem sie Kontosperrungen, Bußgelder, Pfändungen oder Haftstrafen androhen.
- Keine persönliche Anrede: Oft steht dort nur „Sehr geehrte Damen und Herren“.
- Aufforderung zu sensiblen Aktionen: Verlangt wird die Preisgabe von Zugangsdaten, die Weitergabe persönlicher Informationen, die Begleichung vermeintlicher Forderungen oder das Öffnen beigefügter Dateien, etwa vermeintliche Bußgeldbescheide oder Steuerprüfungen.
Das BAFA stellt klar: Vertrauliche Zugangsdaten, Passwörter oder Ausweiskopien verlangt es nicht per E-Mail. Schon bei leisem Verdacht sollte man weder Links noch Buttons oder Bilder in der Mail anklicken. Sieht eine Nachricht sehr echt aus und erwartet man tatsächlich Post vom BAFA, rät das Amt, im Zweifel etwa telefonisch bei den BAFA-Ansprechpersonen nachzufragen. Gefälschte Mails sollten aus dem Postfach gelöscht werden.
Auf einen Blick
- Frist in der gefälschten Mail: Anmeldung binnen 30 Minuten
- Bei Zweifeln: telefonisch bei den BAFA-Ansprechpersonen nachfragen
- Gefälschte Mails löschen, nicht auf Links, Buttons oder Bilder klicken
Hintergrund
Dass nicht jede BAFA-Mail gefälscht ist, zeigt ein Fall vom 21.10.2025. Damals versandte die Behörde tatsächlich eine Informations-E-Mail, die die teilweise Finanzierung des Umweltbonus aus EU-Geldern erläuterte. Adressaten waren Privatleute, denen eine Unterstützung für ein Elektroauto bewilligt worden war.
Das BAFA betonte dazu, es handle sich um eine echte E-Mail und nicht um eine Phishing-E-Mail. Sie diene ausschließlich der Information, es müssten keine Daten an das BAFA übermittelt werden.
Ähnliche Maschen kennt auch die Bundesnetzagentur. Sie warnte vor Phishing-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen und zur Aktualisierung der IBAN-Daten über einen Link auffordern. Der Absender war eine gefälschte Adresse, die der echten allgemeinen Kontaktadresse ähnelte.
Die Bundesnetzagentur rät Betroffenen, die E-Mail zu löschen, idealerweise ungelesen. Wer diese Nachricht bereits aufgerufen hat, sollte der darin enthaltenen Forderung keine Beachtung schenken, weder den Link öffnen noch den Support kontaktieren. Persönliche Daten wie die IBAN sollte man keinesfalls mitteilen. Außerdem empfiehlt die Behörde, Familie, Freundeskreis und Bekannte vor der Masche zu warnen.
Eigene Einschätzung
Wer mit dem BAFA zu tun hat, rechnet eher mit Post von dort. Genau darauf setzen die Täter. Die Warnung nennt gute Erkennungsmerkmale, sagt aber nicht, was zu tun ist, wenn man schon geklickt hat. Wer unsicher ist, fragt besser einmal zu viel beim Amt nach.
Grundlage: Pressemitteilung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 3. November 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 4.11.2026)
Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:
- BAFA: Umweltbonus, Hinweis zur Authentizität der Informations-E-Mail (abgerufen am 4.11.2026)
- Bundesnetzagentur: Aktueller Hinweis zu Phishing-E-Mails (abgerufen am 4.11.2026)
Bild: Symbolbild (Serverraum). Foto: SolarKennedy, Public domain, via Wikimedia Commons
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.


