HDE fordert zum Digital-Gipfel mehr Souveränität und weniger Bürokratie
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat zum Digital-Gipfel der Bundesregierung am 2. und 3. November 2026 einen 5-Punkte-Plan zur Digitalisierung vorgelegt.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat zum Digital-Gipfel der Bundesregierung am 2. und 3. November 2026 einen 5-Punkte-Plan zur Digitalisierung vorgelegt. Der Verband verlangt eine Digitalpolitik, die Europas digitale Souveränität stärkt, Sicherheit und Vertrauen gewährleistet und Innovation ermöglicht. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Digitalisierung Unterstützung bekommen, teilte der HDE mit.
Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer, sagte, die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels hänge zunehmend von digitalen Infrastrukturen, Plattformen und technologischen Schlüsselkomponenten ab. Unternehmen müssten auf leistungsfähige Lösungen zugreifen und verschiedene Anbieter nutzen können. Einseitige Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern könnten die unternehmerische Wahlfreiheit einschränken und europäische Firmen im Wettbewerb schwächen. Digitale Souveränität wirke erst dann, wenn es echte Alternativen gebe, die sich wirtschaftlich nutzen ließen.
Der HDE nennt Voraussetzungen: schlagkräftige digitale Netze, Gesetze, die sich in der Praxis bewähren, sowie gleiche Chancen im Markt, und er fordert zugleich, überflüssige Vorschriften entschlossen zurückzufahren. Digitalisierung setze Vertrauen voraus, sagte Tromp. Unternehmen und Verbraucher müssten sich auf sichere Systeme, den Schutz ihrer Daten und die Durchsetzung geltenden Rechts verlassen können. Dazu zählt er verlässliche digitale Identitäten, sichere Zahlungsinfrastrukturen und wirksamen Schutz vor Betrug.
Bei der Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) fordert der Verband eine einheitliche und praxisnahe Umsetzung der KI-Verordnung mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand. Unternehmen sollten beim KI-Einsatz durch verständliche Leitlinien, niedrigschwellige Beratung und praxistaugliche Erprobungsmöglichkeiten unterstützt werden.
Auf einen Blick
- Digital-Gipfel der Bundesregierung: 2. und 3. November 2026
- Der vollständige 5-Punkte-Plan des HDE steht zum Download bereit: einzelhandel.de/15407
Hintergrund
Die KI-Verordnung ordnet KI-Systeme laut Wikipedia in 4 verschiedene Risikoklassen ein: inakzeptables Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und kein Risiko. Systeme mit inakzeptablem Risiko sind nicht erlaubt. Der Betrieb von Hochrisiko-Systemen unterliegt besonderen rechtlichen Anforderungen.
Grundsätzlich zulässig ist der Einsatz von Systemen, die kein hohes Risiko bergen. Bei bestimmten Einsatzarten mit Endnutzern definiert die Verordnung Transparenzpflichten, die sich an Anbieter und Betreiber richten. Anbieter müssen KI-generierte Bilder, Videos, Texte und Tonaufnahmen seit 2. August 2026 in maschinenlesbarer Form als künstlich kennzeichnen.
Für alle Risikostufen gilt Artikel 4: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen.
Die Europäische Kommission schlug am 19. November 2025 eine Vereinfachung der Verordnung vor. Am 7. Mai 2026 erzielten Parlament und Rat eine vorläufige Einigung, die noch förmlich angenommen werden muss. Für Hochrisiko-KI-Systeme sollen die Pflichten demnach erst ab dem 2. Dezember 2027 gelten.
Eigene Einschätzung
Die Forderungen des HDE bleiben allgemein: Wie „einheitlich“ und „praxisnah“ die KI-Verordnung aussehen soll, sagt die Mitteilung nicht. Für Händler und Gründer im Handel ist das Thema dennoch relevant, denn Kennzeichnung und KI-Kompetenz betreffen schon den Alltag. Wer KI einsetzt, sollte die Pflichten prüfen, statt auf Erleichterungen zu warten.
Grundlage: Pressemitteilung (Handelsverband Deutschland (HDE), 2. November 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 2.11.2026)
Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:
- Wikipedia: Verordnung über künstliche Intelligenz (abgerufen am 2.11.2026)
Bild: Symbolbild (Serverraum). Foto: exlex, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.


