Tod des Chefs: Was jetzt mit Ihrer Firma passiert
Stirbt der Gründer oder Geschäftsführer ohne Vorsorge, kann ein Unternehmen für Monate handlungsunfähig werden. Wer jetzt die richtigen Dokumente zusammenstellt, schützt die Firma vor dem Schlimmsten.

Klaus Rader, Mitgründer der Restaurantkette L'Osteria, starb am 9. Oktober 2026 bei einem Autounfall auf Mallorca. Er war 63 Jahre alt und saß im Aufsichtsrat des Unternehmens. Sein Tod zeigt, wie unvorbereitet viele Firmen auf diesen Fall sind.
Warum fehlende Vorsorge die Firma lähmt
Stirbt ein Gesellschafter ohne Vollmacht und ohne Testament, läuft zunächst nichts mehr. Bevor klar ist, wer erbt, muss ein Erbschein her. Erbrechtsanwalt Christoph Meyer von der Kanzlei SKW Schwarz nennt konkrete Zahlen: sechs bis neun Monate kann es dauern, bis ein Erbschein vorliegt.
Solange dieser fehlt, ist alles blockiert, was die Zustimmung des Verstorbenen erfordert hätte. Bei einem Mehrheitsgesellschafter heißt das: Beschlüsse können in den meisten Fällen überhaupt nicht gefasst werden. Verträge laufen ab. Zahlungsfristen werden gerissen. Geschäftspartner werden nervös.
Besonders heikel ist die Frist zur Erbausschlagung. Laut Gesetz haben Erben nur sechs Wochen Zeit, das Erbe abzulehnen. Ist die Firma überschuldet, kann das über den finanziellen Ruin der Hinterbliebenen entscheiden.
Was Anwälte im Notfall zuerst tun
Gibt es keine Vollmachten und keine geordneten Unterlagen, beginnt für die beauftragten Anwälte sofort die Informationsbeschaffung. Sie nehmen Kontakt zu Gesellschaftern, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Beratern auf. Sie suchen nach laufenden Verträgen mit Pflichten, die sofort erfüllt werden müssen. Sie prüfen, ob die Firma überhaupt solvent ist.
Dabei können eine langjährige Assistenz, ein Steuerberater oder weitere Geschäftsführer helfen. Sie kennen die internen Abläufe und wissen, wo wichtige Unterlagen liegen. Wer diese Personen nicht hat oder nicht eingeweiht hat, verliert zusätzlich Zeit.
Was konkret vorbereitet werden sollte
Der Notfallkoffer
Erbrechtsanwalt Andreas Frieser von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs empfiehlt einen sogenannten Notfallkoffer. Darin gehören das Testament, erteilte Vollmachten, eine Patientenverfügung, der Ehevertrag, mögliche Vormundschaftsregelungen für minderjährige Kinder, eine Vermögensbilanz der Eheleute und eine Liste wichtiger Ansprechpartner.
Das klingt aufwendig, ist aber ein Nachmittagsprojekt verglichen mit dem, was Erben ohne diese Unterlagen leisten müssen.
Vollmachten erteilen
Selbst wer kein Testament aufsetzen will, sollte Vollmachten erteilen. Eine Person des Vertrauens muss im Ernstfall handlungsfähig sein. Das gilt für private Angelegenheiten genauso wie für die Firma. Ohne diese Vollmacht wartet die Firma auf einen Erbschein - und das kostet Zeit, die ein Unternehmen unter Umständen nicht hat.
Den Gesellschaftsvertrag prüfen
Was im Todesfall mit Anteilen passiert, regelt oft der Gesellschaftsvertrag. Manche Verträge sehen eine automatische Einziehung der Anteile vor. Andere erlauben den Erben den Eintritt in die Gesellschaft. Wer seinen eigenen Vertrag nicht kennt, sollte das ändern, am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Misstrauen kann teuer werden
Was passiert, wenn jemand niemandem vertraut, zeigt ein Beispiel aus der Beratungspraxis. Ein Unternehmer aus Estland stürzte eine Treppe herunter und erlitt dabei ein Hirntrauma. Er vergaß die Nummer seines Schweizer Kontos, auf dem das gesamte Familienvermögen lag. Einen zweistelligen Millionenbetrag konnte niemand mehr abrufen, weil er die Zugangsdaten mit niemandem geteilt hatte. Das Geld blieb unerreichbar.
Der Fall ist extrem, zeigt aber, wohin übertriebene Geheimhaltung führen kann. Ein Umschlag beim Notar hätte gereicht.
Fazit
Der Tod von L'Osteria-Mitgründer Klaus Rader ist ein Anlass, die eigene Situation zu prüfen. Die Vorsorge kostet wenig, das Versäumnis kann teuer werden. Wer ein Unternehmen führt oder daran beteiligt ist, braucht ein Testament, Vollmachten und geordnete Unterlagen. Wer das noch nicht hat, sollte einen Erbrechtsanwalt beauftragen.


