Zum Inhalt springen
09. Oktober 2026 · Ausgabe 10/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

SV-Rechengrößen 2027: Was Lohnabrechnungen künftig kostet

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen. Für Unternehmen mit Angestellten steigen die Beitragslasten spürbar.

SV-Rechengrößen 2027: Was Lohnabrechnungen künftig kostet
Symbolbild zur Meldung. Bild: KI-generiert

Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2026 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2027 verabschiedet. Für Unternehmer mit Angestellten steigen damit die Lohnnebenkosten. Wer jetzt plant, muss mit neuen Grenzwerten rechnen.

Warum die Werte steigen

Grundlage für die Anpassung ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung aus dem Jahr 2025. Diese lag bei 4,38 Prozent. Die meisten Rechengrößen folgen dieser Steigerung direkt. Einige Werte in der Krankenversicherung werden zusätzlich angehoben, wie das Bundesarbeitsministerium mitgeteilt hat.

Die konkreten Grenzwerte für 2027

Für die Lohnabrechnung sind vor allem zwei Werte relevant: die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6.375 Euro im Monat, das sind 76.500 Euro im Jahr. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, also die Grenze, ab der Beschäftigte in eine private Krankenversicherung wechseln dürfen, liegt bei 84.150 Euro jährlich. Das entspricht 7.012,50 Euro im Monat.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt auf 8.850 Euro monatlich, das sind 106.200 Euro im Jahr. Für besser verdienende Angestellte im Westtarif wird der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung auf Basis dieses höheren Wertes berechnet.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung, die für bestimmte Branchen gilt, liegt die Grenze bei 10.900 Euro im Monat beziehungsweise 130.800 Euro im Jahr.

Bezugsgröße und Durchschnittsentgelt

Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt 2027 voraussichtlich 4.130 Euro im Monat. Dieser Wert ist Referenz für zahlreiche weitere Berechnungen, etwa bei der Mindestbeitragsbemessung für freiwillig Versicherte.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für 2027 wird mit 53.452 Euro angegeben. Das endgültige Durchschnittsentgelt für 2025 liegt bei 49.147 Euro.

Was noch fehlt: der Bundesrat

Der Kabinettsbeschluss ist nicht das letzte Wort. Die Verordnung muss noch durch den Bundesrat. In der Fachwelt gilt das bei diesem Thema als Formsache. Mit einer Ablehnung ist nicht zu rechnen.

Was das für kleine Unternehmen bedeutet

Wer ein bis zwanzig Beschäftigte hat, spürt die Veränderungen direkt in der Liquiditätsplanung. Der Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen richtet sich nach diesen Grenzwerten. Steigen sie, steigen auch die monatlichen Abführungen für gut bezahlte Mitarbeitende.

Konkret: Liegt ein Angestellter heute knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, kann er 2027 wieder vollständig beitragspflichtig sein. Das betrifft vor allem Fachkräfte in technischen Berufen oder im Vertrieb.

Wer Gehaltsverhandlungen für 2027 führt, sollte die neuen Grenzwerte kennen. Ein Bruttolohn von beispielsweise 90.000 Euro im Jahr führt 2027 zu höheren Arbeitgeberkosten als 2026, weil die Rentenversicherungsgrenze gestiegen ist.

Lohnbuchhaltungssoftware muss zum Jahreswechsel aktualisiert werden. Wer das intern erledigt, sollte das jetzt einplanen. Wer einen Steuerberater oder ein Lohnbüro beauftragt, sollte nachfragen, wann die Systeme umgestellt werden.

Fazit

Die neuen Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 sind beschlossen. Die Bundesratszustimmung gilt als Formsache. Wer jetzt Personalkosten für das kommende Jahr kalkuliert, muss mit höheren Beitragsobergrenzen rechnen. Die Lohnentwicklung von 4,38 Prozent aus 2025 zieht die Grenzwerte mit. Das ist ein konkreter Kostenfaktor, den die Planung berücksichtigen muss.

Ähnliche Beiträge