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21. Oktober 2026 · Ausgabe 10/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

Elementarschäden: Bund legt Diskussionspunkte zur Pflichtabsicherung vor

Mehr Wohngebäude in Deutschland sollen gegen Naturgefahren versichert sein.

Bankgebäude
Symbolbild: Bankgebäude Foto: Sebastian Wallroth, Public domain, via Wikimedia Commons

Mehr Wohngebäude in Deutschland sollen gegen Naturgefahren versichert sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen haben dazu ein gemeinsames Diskussionspunktepapier vorgelegt, wie das BMJV am 21. Oktober 2026 mitteilte. Es soll die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags (KoaV) zur Elementarschadenversicherung umsetzen. Dazu gibt es auch ein PDF mit häufig gestellten Fragen (FAQ).

Politik, Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz sind sich nach Darstellung des Ministeriums in seltener Einigkeit darin, dass nur Prävention Schäden verhindert. Zudem sollten mehr Wohngebäude eine Elementarschadenversicherung haben. Sie entschädigt finanziell etwa Schäden an versicherten Wohngebäuden durch Überschwemmungen. Aktuell verfügen in Deutschland etwa 59 % aller Wohnhäuser über einen Versicherungsschutz für Naturgefahren wie Hochwasser. Zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede: Während in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 39 % abgesichert sind, sind es in Baden-Württemberg 94 %.

Das sieht der Koalitionsvertrag vor

Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Bei bereits bestehenden Verträgen ist vorgesehen, dass zu einem festgelegten Datum eine Elementarschadenabsicherung hinzukommt. Ob dieses Modell eine Opt-Out-Lösung bekommt, wollen die Koalitionspartner prüfen.

Für eine langfristige Rückversicherbarkeit soll eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden eingeführt werden. Die Versicherungsbedingungen werden laut Koalitionsvertrag weitgehend reguliert. Außerdem plant die Koalition zu untersuchen, auf welche Weise die für die Flächenplanung zuständigen Stellen der Länder stärker für ihre Verantwortung in gefährdeten Zonen bei der Bebauungsplanung gewonnen werden können. Darüber hinaus sollen die Haftungsregeln des Staates für Körperschaften präzisiert werden, die trotz solcher Gefahren Bauland auf bislang unbewohnten Flächen festsetzen. Dabei haben die Koalitionspartner auch die Belange der Mieterinnen und Mieter im Blick.

Auf einen Blick

  • Am 21. Oktober 2026 wurde ein Diskussionspapier des BMJV und des BMF zur Umsetzung des KoaV veröffentlicht (PDF, 164 KB).
  • FAQ „Elementarschadenversicherung: Diskussionspunkte im Überblick“, verfasst vom BMJV, PDF, 146KB, 21. Oktober 2026

Hintergrund

Wer vorsorgen will, findet Hinweise bei der Bafin. Eine Elementarschadenversicherung deckt demnach Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Erdbeben ab. Sie gibt es laut Bafin meist nur als Zusatz zur Gebäudeversicherung. Der Beitrag richtet sich nach dem Risiko am Wohnort.

Die Bafin schreibt auf ihrer Website, einige Versicherer böten Gebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschutz an. Andere schlössen ihn standardmäßig ein, erlaubten aber die Abwahl gegen geringere Prämien, sogenannte Opt-Out-Modelle. Es empfiehlt sich, zu kontrollieren, welche Gefahren versichert sind und welche Verpflichtungen auf Versicherte zukommen.

Laut Bafin besteht für eine Wohngebäudeversicherung keine gesetzliche Pflicht, doch Banken verlangen sie in der Regel, bevor sie ein Immobiliendarlehen gewähren. Abschließen kann man sie direkt beim Versicherer, in der Geschäftsstelle oder online. Als Alternative stehen Maklerinnen und Makler, Versicherungsvertreterinnen und -vertreter oder unabhängige Berater zur Verfügung. Die meisten Verträge laufen ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode.

Eigene Einschätzung

Für Gründer mit eigener Immobilie oder Finanzierungsplänen ist die Richtung klar: Der Elementarschutz dürfte zum Standard werden. Offen bleiben in der Mitteilung der Stichtag, die Frage der Opt-Out-Lösung und die Kosten. Wer ein Gebäude beleihen oder kaufen will, sollte den eigenen Vertrag jetzt schon prüfen und nicht auf Details warten.


Grundlage: Pressemitteilung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 21. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 21.10.2026)

Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:

  1. Bafin: Wohngebäudeversicherung (abgerufen am 21.10.2026)

Bild: Symbolbild (Bankgebäude). Foto: Sebastian Wallroth, Public domain, via Wikimedia Commons

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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