BaFin warnt vor Homeoffice-Jobs bei „KBG Beratung“ und „KBG Pro“
Wer sich auf einen Homeoffice-Job als „Mitarbeiter in der Verwaltung“ oder als „Kaufmännische Assistenz“ bei „KBG Beratung“ oder „KBG Pro“ bewirbt, sollte…

Wer sich auf einen Homeoffice-Job als „Mitarbeiter in der Verwaltung“ oder als „Kaufmännische Assistenz“ bei „KBG Beratung“ oder „KBG Pro“ bewirbt, sollte vorsichtig sein. Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor diesen Angeboten, die auf der Webseite kbg-beratung(.)de stehen. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Akteure Zahlungsdienste und Kryptowerte-Geschäfte betreiben, ohne über die nötige Genehmigung zu verfügen.
Die Website und die Arbeitsverträge nennen die KBG Pro GmbH mit Sitz in Stuttgart. Laut Bafin besteht aber kein Zusammenhang mit diesem Unternehmen. Es betreibt die Website nicht und ist auch nicht Anbieterin des Jobangebots.
Die Aufgabe der Beschäftigten: Sie sollen über ihr eigenes inländisches Bankkonto Zahlungen Dritter entgegennehmen und nach Anweisung weiterleiten oder in Kryptowerte tauschen. Das Geld stammt nach Einschätzung der Bafin vermutlich von Menschen, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen wurden. Transfer und Tausch von Geldern sind erlaubnis- beziehungsweise zulassungspflichtig. Vor derartigen Aktivitäten, die man bisher oft unter der Bezeichnung „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ führte, hat die Bafin schon wiederholt Alarm geschlagen.
Für das Bereitstellen von Zahlungsdiensten oder Kryptowerte-Leistungen im Inland ist eine Genehmigung bzw. Zulassung der Bafin erforderlich. Manche Unternehmen bieten sie trotzdem unerlaubt an. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Bafin nachsehen. Die Information stützt sich auf § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Die Bafin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen generell vor Finanzbetrug im Internet. Wer online Geld anlegen will, soll gründlich recherchieren. Aktuelle Warnungen stehen in der Bafin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“.
Auf einen Blick
- Betroffene Website: kbg-beratung(.)de
- Angebotene Stellen: „Mitarbeiter in der Verwaltung im Home Office“ und „Kaufmännische Assistenz im Homeoffice“
- Zulassung prüfen: Unternehmensdatenbank der Bafin
Hintergrund
Wer Zahlungsdienste anbieten will, braucht eine Erlaubnis. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz nennt als Zahlungsdienste unter anderem das Überweisungsgeschäft und das Finanztransfergeschäft. Nach der Darstellung bei Wikipedia ist das Erbringen eines Zahlungsdienstes erlaubnispflichtig, und die Bafin erteilt diese Erlaubnisse.
Im Erlaubnisverfahren muss ein Zahlungsinstitut unter anderem nachweisen, dass es über ausreichendes Anfangskapital verfügt. Zusätzlich verlangt wird ein Unternehmenskonzept, das die Finanzplanung für die anfänglichen drei Geschäftsjahre enthält. Darüber hinaus muss das Institut dafür sorgen, dass Kundenvermögen im Fall einer Zahlungsunfähigkeit geschützt bleibt.
Wer prüfen will, ob ein Anbieter legal arbeitet, kann die öffentlich einsehbare Unternehmensdatenbank der Bafin nutzen. Aufgeführt werden dort Kreditinstitute, Finanzanbieter und sonstige Firmen, die über eine schriftliche Genehmigung verfügen, angezeigt wurden oder hierzulande ein Büro betreiben. Zahlungsinstitute mit Erlaubnis einer europäischen Aufsichtsbehörde dürfen ihre Dienste laut Wikipedia auch grenzüberschreitend in Deutschland erbringen.
Stellt die Bafin bei ihrer Aufsicht Tatsachen fest, die den Verdacht einer Straftat begründen, darf sie diese an Strafverfolgungsbehörden melden, teils muss sie es sogar. Als Beispiel nennt Wikipedia das Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte.
Eigene Einschätzung
Solche Jobs wirken seriös, weil sie einen echten Firmennamen missbrauchen und Arbeitsverträge verschicken. Wer als Gründerin oder Gründer nebenbei Einnahmen sucht, sollte jedes Angebot ablehnen, bei dem das eigene Konto als Durchlaufstation dient. Offen bleibt in der Mitteilung, wer hinter dem Angebot steckt. Wer unsicher ist, fragt besser bei der Bafin nach, bevor er unterschreibt.
Grundlage: Pressemitteilung (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), 20. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 20.10.2026)
Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:
- Wikipedia: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (abgerufen am 20.10.2026)
- Wikipedia: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (abgerufen am 20.10.2026)
Bild: Symbolbild (Bürogebäude). Foto: Steelcase Werndl AG, CC BY-SA 3.0 de, via Wikimedia Commons
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.


