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21. Oktober 2026 · Ausgabe 10/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

Tabaksteuer steigt ab 2027 in vier Schritten: Was Händler wissen müssen

Rauchen soll in Deutschland ab dem 1. Januar 2027 teurer werden.

Bankgebäude
Symbolbild: Bankgebäude Foto: GeorgHH, Public domain, via Wikimedia Commons

Rauchen soll in Deutschland ab dem 1. Januar 2027 teurer werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilte in einem Fragen-und-Antworten-Papier zur Änderung des Tabaksteuergesetzes mit, wie die Erhöhung ablaufen soll. Dem Plan zufolge erhöht sich die Tabaksteuer stufenweise in vier Etappen, jeweils zum 1. Januar der Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030.

Beim Datum des Inkrafttretens ist laut BMF in den Unterlagen ein technischer Fehler passiert. Gewollt seien die höheren Sätze ab dem 1. Januar 2027. Das Ministerium hat nach eigenen Angaben eine Berichtigung angestoßen und die Generalzolldirektion, die die Steuer administriert, informiert.

Hintergrund ist der Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 29. April 2026 zum Bundeshaushalt. Zu den beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung gehört die Tabaksteuer. Zusätzlich verweist das BMF auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit und das Ziel, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. Die Mehreinnahmen fließen nach dem Gesamtdeckungsprinzip in den allgemeinen Bundeshaushalt und sind nicht zweckgebunden.

Die Höhe der Erhöhung hängt vom jeweiligen unterstellten Kleinverkaufspreis ab. Die bisherigen Kategorien der Besteuerung bleiben bestehen: Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak sowie Substitute für Tabakwaren.

Die Preise legen die Hersteller beziehungsweise Einführer fest. Das BMF geht aber davon aus, dass die Erhöhung an die Verbraucher weitergegeben wird. Für eine Packung mit 20 Zigaretten nennt das Ministerium eine mögliche Entwicklung von derzeit durchschnittlich 8,05 Euro auf 8,77 Euro ab 1. Januar 2027, 9,56 Euro ab 1. Januar 2028, 10,42 Euro ab 1. Januar 2029 und um die 11,36 Euro ab 1. Januar 2030. Der Steueranteil pro Packung steigt von durchschnittlich 4,05 Euro auf 4,44 Euro, dann auf 4,84 Euro, 5,28 Euro und 5,75 Euro.

Für Händler wichtig: Abverkaufsfristen gibt es nicht. Ware, die bereits im Handel ist und nach den alten Steuertarifen versteuert wurde, darf auch nach der Erhöhung weiter verkauft werden.

Zum Schwarzmarkt schreibt das BMF, jede Steuer berge das Risiko der Umgehung. Das Ausweichen auf den illegalen Markt werde oft als Argument gegen stärkere Erhöhungen genannt, dazu gebe es aber keine unabhängigen empirischen Daten. Der Zoll trete illegalen Aktivitäten mit Kontrollen entgegen. Auf Grenzkäufe erwartet das Ministerium keine signifikanten Auswirkungen. Auch Nachbarstaaten erhöhen ihre Tarife regelmäßig.

Auf europäischer Ebene ist noch nichts entschieden: Am 16. Juli 2025 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Tabaksteuerrichtlinie vor, der derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen ist. Laut Bundesfinanzministerium könnten daraufhin weitere Änderungen am Tabaksteuergesetz erforderlich werden, unter Umständen auch an den nationalen Steuersätzen.

Auf einen Blick

  • Start der höheren Sätze: 1. Januar 2027, für Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak später im Jahr 2027
  • Erhöhungsschritte: jeweils 1. Januar 2027 bis 2030
  • Abverkaufsfrist für bereits versteuerte Ware: keine
  • Zuständig für die Steuerverwaltung: Generalzolldirektion

Hintergrund

Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag weiter beraten. Der Finanzausschuss stimmte ihm am 14. Oktober in geänderter Fassung zu, wie der Bundestag mitteilt.

Für Händler wichtig: Die neuen Steuertarife für Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak sollen nach den Änderungen erst später im Jahr 2027 gelten. Für die übrigen Produkte bleibt es beim Jahresbeginn.

Zudem haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf so angepasst, dass für das kommende Jahr Mehreinnahmen aus der Steuer in Höhe von 1,5 Milliarden Euro kalkuliert werden. Das sind 750 Millionen Euro mehr, als der ursprüngliche Entwurf vorsah.

Eigene Einschätzung

Für Händler ist die fehlende Abverkaufsfrist eine Erleichterung, denn Lagerware muss nicht hektisch abverkauft werden. Gründer im Tabak- und Dampfhandel sollten dennoch ihre Kalkulation prüfen, weil der abweichende Starttermin bei Zigarren und Pfeifentabak die Planung erschwert. Das BMF-Papier nennt dafür keine Ansprechstelle außer der Zollverwaltung; wer unsicher ist, sollte dort nachfragen.


Grundlage: Pressemitteilung (Bundesministerium der Finanzen, 19. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 21.10.2026)

Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:

  1. Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Erhöhung der Tabaksteuer (abgerufen am 21.10.2026)
  2. Deutscher Bundestag (hib): Tabaksteuer wird erhöht (abgerufen am 21.10.2026)

Bild: Symbolbild (Bankgebäude). Foto: GeorgHH, Public domain, via Wikimedia Commons

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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