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24. September 2026 · Ausgabe 09/26 Immer aktuell
Digital & KI

KI schreibt Arbeitszeugnis: Was Arbeitgeber beachten müssen

Jedes siebte Unternehmen nutzt bereits KI für Arbeitszeugnisse. Das spart Zeit, schafft aber rechtliche Fallstricke, die kleine Betriebe teuer zu stehen kommen können.

KI schreibt Arbeitszeugnis: Was Arbeitgeber beachten müssen
Symbolbild zur Meldung. Bild: KI-generiert

Arbeitszeugnisse kosten Zeit, die kleine Unternehmen selten haben. KI-Tools können diesen Aufwand deutlich reduzieren. Laut einer Erhebung des Digitalverbands Bitkom setzt bereits jedes siebte Unternehmen in Deutschland, also 14 Prozent, KI-gestützte Anwendungen für die Zeugniserstellung ein. Mehr als die Hälfte der Betriebe zeigt Interesse daran. Offen ist die Frage, was dabei rechtlich erlaubt ist und wo die Risiken liegen.

Warum KI bei Zeugnissen punktet

Das deutsche Arbeitszeugnissystem funktioniert mit verschlüsselten Notenformeln. Wer sie nicht kennt, formuliert schlechter als beabsichtigt. Ein Beispiel: "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" steht für die Bestnote. "Zu unserer vollen Zufriedenheit" ohne das "stets" bedeutet dagegen nur noch befriedigend. Ein einziges fehlendes Wort verschlechtert die Bewertung um eine Stufe.

Wer selten Zeugnisse schreibt, kennt diese Feinheiten meist nicht. KI-Tools kennen sie. Gibt man Stichpunkte ein - Aufgaben, Leistungsnote, Verhalten, Austrittsgrund - liefert das System einen strukturierten Entwurf mit allen Pflichtbausteinen. Was früher einen ganzen Abend dauerte, ist so in rund zwanzig Minuten erledigt.

Wo die Risiken liegen

Erfundene Tätigkeiten und falsche Noten

KI-Systeme neigen dazu, aus knappen Eingaben plausibel klingende Details zu ergänzen. Tätigkeiten, die der Mitarbeiter nie ausgeübt hat, tauchen plötzlich im Zeugnis auf. Das kann dem ehemaligen Beschäftigten Kompetenzen zuschreiben, die er nicht besitzt. Für den neuen Arbeitgeber entsteht eine falsche Erwartung.

Ebenso problematisch sind Fehler bei den Notenformeln. Das Tool wählt eine schwächere Formel, obwohl eine sehr gute Bewertung gemeint war, oder es formuliert zu positiv für eine durchschnittliche Leistung. Beides verstößt gegen den Grundsatz, dass ein Zeugnis wahr und wohlwollend zugleich sein muss.

Datenschutz ist kein Randthema

Namen, Geburtsdaten und Leistungsbeurteilungen sind personenbezogene Daten. Sie dürfen nicht in öffentliche KI-Tools eingegeben werden - das verstößt gegen die DSGVO. Die Lösung ist praktikabel: Platzhalter wie "Mitarbeiter A" verwenden und echte Personendaten erst im lokalen Dokument einfügen. Unternehmenseigene Software, die Eingaben nicht zum Modelltraining nutzt, ist die sicherere Wahl.

Was das Recht vorschreibt

Ein generelles Verbot für KI bei Arbeitszeugnissen gibt es nicht. Die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch vollständig beim Arbeitgeber. Nach Paragraf 109 der Gewerbeordnung hat jeder Beschäftigte Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das wahr und wohlwollend formuliert sein muss. Wer unterschreibt, haftet, egal ob ein Mensch oder eine Maschine den Entwurf geliefert hat.

Relevant ist Artikel 22 der DSGVO. Er schützt Personen vor Entscheidungen, die ausschließlich automatisiert getroffen werden und erhebliche Auswirkungen haben. Ein Zeugnis hat solche Auswirkungen. Es darf also nicht ungeprüft aus dem Tool übernommen werden. Menschliche Kontrolle ist Pflicht, nicht Option.

Der europäische AI Act stuft viele KI-Anwendungen im Personalbereich als Hochrisikosysteme ein. Das bedeutet zusätzliche Anforderungen an Transparenz und Dokumentation. Für kleine Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung sollte dieser Punkt vor dem Einsatz solcher Tools geprüft werden.

So funktioniert der sichere Einsatz

Die Grundregel lautet: KI schreibt den Entwurf, der Arbeitgeber verantwortet das Ergebnis. Das bedeutet konkret vier Schritte.

Erstens: Nur anonymisierte Daten in das Tool eingeben - Platzhalter statt echter Namen, keine Geburtsdaten. Zweitens: Jede Notenformel einzeln prüfen. Stimmt sie mit der Bewertung überein, die tatsächlich vergeben werden soll? Drittens: Alle Tätigkeiten streichen, die sich nicht aus eigener Kenntnis bestätigen lassen. Viertens: Erst unterschreiben, wenn der vollständige Text gelesen und für korrekt befunden wurde.

Wer diese Schritte einhält, spart real Zeit. Ein Zeugnisentwurf, der früher zwei Stunden brauchte, ist mit KI-Unterstützung deutlich schneller fertig. Dieser Vorteil entsteht aber nur, wenn die Endkontrolle trotzdem stattfindet.

Fazit

KI als Entwurfswerkzeug für Arbeitszeugnisse ist rechtlich zulässig und praktisch sinnvoll. Sie hilft besonders kleinen Betrieben, die die Zeugnissprache nicht täglich anwenden. Die Haftung bleibt beim Arbeitgeber. Datenschutz, inhaltliche Richtigkeit und die Übereinstimmung der Notenformeln mit der tatsächlichen Bewertung müssen manuell geprüft werden. Wer das tut, kann den Zeitvorteil ohne rechtliches Risiko nutzen. Wer die Kontrolle überspringt, riskiert ein fehlerhaftes Dokument mit realen Folgen.

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