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21. August 2026 · Ausgabe 08/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

EU AI Act: Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2026

Wer KI-Systeme einsetzt, muss Nutzer seit Anfang August aktiv informieren und generierte Inhalte kennzeichnen. Die Hochrisiko-Regeln folgen erst 2027 und 2028, doch die Transparenzpflichten sind jetzt bindend.

EU AI Act: Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2026
Symbolbild zur Meldung. Bild: KI-generiert

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Damit sind die Transparenzpflichten des EU AI Acts in Kraft. Wer als Unternehmen KI-Systeme entwickelt oder nutzt, ist betroffen. Privatpersonen sind ausgenommen.

Wer unter die neuen Regeln fällt

Der EU AI Act unterscheidet zwischen zwei Gruppen: Anbieter und Betreiber. Anbieter sind Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, etwa große Technologiekonzerne. Betreiber sind alle, die solche Systeme einsetzen, also auch kleine und mittlere Unternehmen, die fremde KI-Tools nutzen.

Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das: Wer einen KI-Chatbot im Kundenservice einsetzt, ein KI-gestütztes Bewerbertool nutzt oder Texte und Bilder mit generativer KI erstellt, gilt in der Regel als Betreiber. Die meisten Unternehmen fallen damit unter diese Kategorie.

Die drei Kernpflichten seit dem 2. August 2026

Informationspflicht: Nutzer müssen wissen, dass sie mit KI sprechen

Wer ein KI-System betreibt, das direkt mit Menschen kommuniziert, muss darüber aktiv informieren. Das gilt für Chatbots im Kundenservice, virtuelle Assistenten und automatisierte Telefonsysteme. Der Hinweis muss spätestens beim ersten Kontakt erfolgen.

Die primäre Pflicht trifft den Anbieter des Systems. Betreiber sollten jedoch nicht darauf vertrauen, dass der Anbieter das erledigt. Wer ein Drittanbieter-Tool einsetzt, sollte prüfen, ob der Hinweis tatsächlich sichtbar für Nutzer erscheint.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn der KI-Charakter für einen aufmerksamen Nutzer ohnehin offensichtlich ist. Bei klar als Roboter erkennbaren Systemen entfällt die Pflicht.

Kennzeichnungspflicht: KI-Inhalte müssen als solche markiert sein

Wer KI-Systeme anbietet, die Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte erzeugen, muss sicherstellen, dass diese Inhalte als KI-generiert oder KI-manipuliert gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung muss maschinenlesbar sein, also technisch auslesbar, nicht nur für Menschen sichtbar.

Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits am Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Wer KI lediglich als Hilfswerkzeug nutzt, ohne Inhalte wesentlich zu verändern, ist von dieser Pflicht ausgenommen.

Emotionserkennung und biometrische Systeme

Wer Systeme einsetzt, die Emotionen erkennen oder biometrische Daten verarbeiten, unterliegt zusätzlichen Informationspflichten. Betroffene Personen müssen vorab über den Einsatz solcher Systeme informiert werden.

Was noch nicht gilt und wann es kommt

Die Hochrisiko-Regeln des AI Acts sind noch nicht in Kraft. Sie betreffen unter anderem KI-Systeme im Bewerbungsverfahren, in der Kreditvergabe oder im Bildungsbereich. Diese Pflichten gelten erst ab 2027 beziehungsweise 2028.

Das AI-Omnibus-Paket vom Mai 2026 hat einige Fristen nach hinten verschoben und Unternehmen mehr Zeit zur Umsetzung gegeben. An den Transparenzpflichten, die seit dem 2. August gelten, ändert das nichts.

Das EU-KI-Amt ist seit August für die Durchsetzung zuständig. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die konkreten Höhen hängen von der Art des Verstoßes und der Unternehmensgröße ab.

Was das für kleine Unternehmen bedeutet

Wer als Gründer oder Inhaberin eines kleinen Unternehmens KI-Tools einsetzt, sollte drei Dinge prüfen. Erstens: Informiert das eingesetzte System Nutzer darüber, dass sie mit KI interagieren? Zweitens: Werden KI-generierte Inhalte korrekt gekennzeichnet? Drittens: Was sagen die Nutzungsbedingungen des Anbieters zu Compliance-Pflichten?

Wer diese Fragen nicht beantworten kann, sollte beim Anbieter nachfragen. Vertragsregelungen zur Compliance-Verantwortung sollten schriftlich vorliegen.

Fazit

Die Transparenzpflichten des EU AI Acts gelten seit dem 2. August 2026. Für kleine Unternehmen ist der Aufwand überschaubar, wenn die eingesetzten Tools bereits konform sind. Wer das nicht weiß, sollte es jetzt klären und nicht auf die Hochrisiko-Regeln warten, die erst später folgen.

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