Minijobs ab 2027: Was Arbeitgeber jetzt einkalkulieren müssen
Ab 2027 steigen die Abgaben für Minijobs deutlich. Für Betriebe mit geringfügig Beschäftigten werden die Gesamtkosten pro Stelle spürbar höher.

Wer Minijobber beschäftigt, muss seine Kalkulation überprüfen. Ab 2027 greifen zwei Änderungen gleichzeitig: Die Krankenversicherungspauschale steigt, und die Pauschalsteuer soll von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Beides zahlt der Arbeitgeber. Am Nettolohn der Beschäftigten ändert sich zunächst nichts.
Was sich konkret ändert
Bisher zahlen Arbeitgeber bei einem Minijob Pauschalabgaben von rund 31 Prozent auf den Bruttolohn. Das umfasst Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie die Pauschalsteuer. Ab 2027 steigen diese Nebenkosten auf rund 39 Prozent.
Bei einem Minijob mit der aktuellen Verdienstgrenze klettern die Nebenkosten damit auf über 235 Euro pro Monat. Die Gesamtkosten für den Betrieb steigen auf über 838 Euro monatlich.
Die Pauschalsteuer, bislang zwei Prozent des Bruttolohns, soll auf fünf Prozent steigen. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Einkommensteuerreform 2027 vor. Der Entwurf liegt vor, ist aber noch nicht beschlossen.
Warum die Politik den Minijob teurer macht
Hintergrund ist die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die GKV-Reform 2027 soll die Beitragssätze langfristig stabilisieren. Ein Teil der Gegenfinanzierung kommt aus höheren Arbeitgeberabgaben bei Minijobs.
Geringfügige Beschäftigung stand seit Jahren unter politischem Druck. Kritiker bemängeln, dass Minijobs Beschäftigte aus der regulären Sozialversicherung heraushalten. Die Reformen gehen diesen Weg nur halb: Das Minijob-Modell bleibt bestehen, wird aber teurer.
Was das für kleine Betriebe bedeutet
Mehrkosten pro Stelle
Wer einen Minijobber beschäftigt, zahlt ab 2027 deutlich mehr, ohne dass Arbeitsstunden oder Nettolohn steigen. Das trifft besonders Betriebe, die mehrere geringfügige Stellen besetzen: Einzelhandel, Gastronomie, Reinigungsdienste, Handwerk.
Für einen Betrieb mit fünf Minijobbern summieren sich die Mehrkosten schnell auf mehrere hundert Euro pro Monat.
Mindestlohn steigt ebenfalls
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 und 2027 weiter. Die Verdienstgrenze im Minijob ist an den Mindestlohn gekoppelt und wird entsprechend angepasst. Das erhöht den Bruttolohn, auf den die Abgaben berechnet werden, automatisch mit.
Höhere Abgabensätze und ein höherer Basislohn treiben die Gesamtkosten damit gemeinsam nach oben.
Was Arbeitgeber jetzt prüfen sollten
Wer Minijobs als Flexibilitätsinstrument nutzt, sollte die Wirtschaftlichkeit neu berechnen. Dabei lohnt auch der Vergleich: ob eine Umwandlung in ein Teilzeitverhältnis mit regulärer Sozialversicherung unter dem Strich teurer oder ähnlich teuer kommt.
Der Koalitionskompromiss sieht vor, die Abgaben auf über 38 Prozent zu heben. Ob die Pauschalsteuer tatsächlich auf fünf Prozent steigt, hängt vom parlamentarischen Verlauf ab. Beschlossen ist noch nichts. Kalkulieren sollte man dennoch mit dem schlechtesten Fall.
Fazit
Minijobs werden ab 2027 teurer. Wie teuer genau, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Sinnvoll ist es, die eigenen Minijob-Stellen mit einem Steuerberater durchzurechnen und Alternativen zu kennen, bevor die Änderungen in Kraft treten.


