Designrecht: Bundesrat billigt Reform für animierte und 3D-Designs
Das Designrecht soll digitaler werden.

Das Designrecht soll digitaler werden. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Designrechts passiert, wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mitteilt. Hintergrund: Ein Logo dreht sich, ein Button gleitet ins Bild, und eine Produktform existiert als 3D-Modell, bevor es sie physisch gibt. Das Gesetz soll den Designschutz an die EU-Reform anpassen, zeitgemäßer gestalten und Verfahren vereinfachen, auch um Bürokratie abzubauen.
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Entwurf geringfügig an zwischenzeitliche Rechtsänderungen angepasst. Das betrifft unter anderem die kodifizierte EU-Verordnung „über das Unionsdesign“, die Patentkostenzahlungsverordnung und die Designverordnung.
Digitale Designs und neues Symbol
Zukünftig werden digitale Gestaltungsformen, beispielsweise bewegte Designs, ausdrücklich dem Designbegriff zugeordnet. Der Begriffsumfang wird ausgeweitet, sodass auch digitale Produkte und virtuelle Entwürfe darunterfallen.
Zur Kennzeichnung geschützter Designs im Handel ist ein neues Eintragungszeichen vorgesehen. Analog zu © im Urheberrecht und ® im Markenrecht soll für eingetragene Designs das Symbol Ⓓ verwendbar sein.
Schneller und gegen neue Verletzungen schützen
Die Anmeldeverfahren für Designs vor den Ämtern sollen einfacher und effizienter werden, damit der Schutz leichter und früher erreichbar ist. Außerdem sollen typische neue Verletzungsszenarien besser abgedeckt werden:
- Nachahmung setzt häufig schon vor der Fertigstellung eines Produkts ein, beispielsweise mit Dateien und vorbereitenden Schritten für den 3D-Druck. Hier stärkt das Gesetz den Schutz.
- Design verletzende Ware soll sich leichter in der Durchfuhr, also beim Transit, aufgreifen lassen, damit Rechtsverletzungen früher enden.
Eine europaweit einheitliche Reparaturklausel soll den Ersatzteilmarkt in der EU erleichtern. Teile, die allein dazu dienen, ein Gesamtprodukt instand zu setzen, genießen keinen Designschutz. Das stärkt laut Mitteilung den Binnenmarkt und soll Verbrauchern günstigere Ersatzteile ermöglichen, zum Beispiel bei Fahrzeugen.
Hintergrund
Designschutz besteht, wenn ein Design bei der zuständigen Behörde für gewerbliche Schutzrechte eingetragen ist, meist beim jeweiligen Patentamt. Man spricht dann von einem eingetragenen Design. Laut Wikipedia erfasst dieser Schutz die flächige oder räumliche Gestalt eines vollständigen Produkts oder einzelner Bestandteile.
Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt für Eintragung und Nichtigkeitsanträge zuständig, die Bestimmungen stehen im Designgesetz.
Ein Designrecht ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Bei der Anmeldung untersucht man weder Neuheit noch Eigenart, sondern ausschließlich die formellen Anforderungen. Macht der Inhaber eines Designrechts Ansprüche geltend, kann der mutmaßliche Verletzer prüfen lassen, ob dem Design zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. am Prioritätstag Neuheit oder Eigenart fehlte.
Eigene Einschätzung
Offen bleibt, wann es in Kraft tritt und wie die vereinfachten Verfahren konkret aussehen. Wer Ersatzteile anbietet, sollte die Reparaturklausel genau prüfen.
Grundlage: Pressemitteilung (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 16. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 17.10.2026)
Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:
- Wikipedia: Design (Schutzrecht) (abgerufen am 17.10.2026)
Bild: Symbolbild (Gerichtsgebäude). Foto: Genealogist, CC0, via Wikimedia Commons
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.


