Bundestag beschließt Digitales Identitätengesetz für die EUDI-Wallet d-you
Der Bundestag hat das Digitale Identitätengesetz (DIdG) verabschiedet.

Der Bundestag hat das Digitale Identitätengesetz (DIdG) verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die EUDI-Wallet, die deutsche digitale Brieftasche auf dem Smartphone. Laut Mitteilung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung erhalten Bürgerinnen und Bürger damit künftig die Möglichkeit, sich mit dem Smartphone auszuweisen und digitale Unterlagen zu verwenden. Das Bundeskabinett hatte den Regierungsentwurf im Mai beschlossen.
Was die Wallet kann
Die Wallet speichert, verwaltet und validiert persönliche Nachweise. Der Personalausweis soll dort als „digitaler Zwilling“ hinterlegt werden. Perspektivisch sollen auch Geburtsurkunde, Führerschein oder Fahrtickets hinzukommen. Wer die Wallet nutzt, soll Verwaltungsleistungen, Bankgeschäfte oder Online-Verträge ohne zusätzliche Identifikationsverfahren erledigen können, auch grenzüberschreitend in der gesamten Europäischen Union.
Firmen können Kundschaft über die Wallet verlässlich prüfen und zugleich in ganz Europa neuartige Geschäftsideen umsetzen. Die Mitteilung nennt das einen echten Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Deutschland und den Binnenmarkt.
Name, Start und Freiwilligkeit
Die deutsche Wallet heißt d-you. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger gab Namen und Logo am 9. September bekannt. Das „d“ steht für digital und für Deutschland, das „you“ rückt die Nutzerinnen und Nutzer in den Fokus. „Mit d-you entwickeln wir eine digitale Anwendung, die echten Mehrwert bietet, den Menschen in den Mittelpunkt stellt und Vertrauen schafft“, erklärte Wildberger.
Anfang Januar 2027 nimmt die Wallet ihren Betrieb auf, unterstützt von rund 40 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Bereits beim Einstieg sollen sich das Lebensalter belegen, Verträge rechtsverbindlich schließen und ein Bankkonto eröffnen lassen. Die Nutzung ist kostenlos und freiwillig, analoge Dienste bleiben bestehen.
Datenschutz und Sicherheit
Laut Mitteilung können Nutzer jederzeit selbstbestimmt über ihre Daten verfügen. Die Bundesregierung trifft Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit. Zum ersten Mal ist ein elektronisches Identifizierungsverfahren mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ auf Mobilgeräten verfügbar. Die zugrunde liegende EU-Verordnung setzt den rechtsverbindlichen Rahmen.
Weitere Erleichterungen im Gesetz
Wer seinen Personalausweis zuletzt mit mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll ihn unbegrenzt weiterverwenden können. Das soll Behördengänge reduzieren. Außerdem soll nach einem Umzug der Wohnort im Reisepass nicht mehr aktualisiert werden müssen; möglich bleibt es weiterhin. So lassen sich Präsenztermine in Bürgerämtern vermeiden. Die neuen Vorschriften sind Teil der föderalen Modernisierungsagenda, die über 200 konkrete Schritte umfasst.
Hintergrund
Nach Angaben des Bundesdigitalministeriums steht die Wallet ab Anfang 2027 allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Einwohnerinnen und Einwohnern in Deutschland kostenfrei und freiwillig zur Verfügung. Funktionen und Nachweise sollen danach schrittweise erweitert werden.
Für Unternehmen und Organisationen gibt es laut Ministerium bereits eine Testumgebung (Sandbox), in der sie ihre Dienste realitätsnah erproben können. Unternehmen können außerdem ihre Perspektiven in die Gestaltung der EUDI-Wallet und des Ökosystems einbringen.
Perspektivisch sollen auch nicht-staatliche Anbieter ihre Lösungen als EUDI-Wallets anerkennen lassen können. Den aktuellen Plänen zufolge soll diese Option rund zwölf Monate nach der Einführung von d-you bereitstehen. Als Startdatum nennt das Ministerium den 2. Januar 2027.
Eigene Einschätzung
Für Gründer ist vor allem die Testumgebung interessant, weil sich Anbindungen früh prüfen lassen. Offen bleibt, wie aufwendig die Integration für kleine Unternehmen wird und welche Ansprechstellen dafür bereitstehen. Wer Kunden digital identifizieren will, sollte die Entwicklung verfolgen, aber keine fertigen Prozesse ohne eigene Tests einplanen.
Grundlage: Pressemitteilung (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 15. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 16.10.2026)
Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: EUDI-Wallet „d-you“ (abgerufen am 16.10.2026)
Bild: Symbolbild (Serverraum). Foto: exlex, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.


