Bitkom-Studie: 20 Prozent haben schon eine App auf Rezept erhalten
Jede und jeder Fünfte in Deutschland (20 Prozent) hat schon einmal eine App auf Rezept verschrieben bekommen, 15 Prozent haben sie auch eingelöst.

Jede und jeder Fünfte in Deutschland (20 Prozent) hat schon einmal eine App auf Rezept verschrieben bekommen, 15 Prozent haben sie auch eingelöst. Das zeigt eine repräsentative Befragung unter 1.132 Personen ab 16 Jahren, die der Digitalverband Bitkom in Auftrag gegeben hat. Wie der Verband am 30. Oktober 2026 mitteilte, kennen 56 Prozent der Menschen die sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen. Weitere 36 Prozent haben davon gehört, ihnen wurde aber noch keine App verschrieben.
Die Anwendungen sollen Patientinnen und Patienten im Alltag bei der Behandlung helfen, etwa mit Übungen bei Rückenschmerzen, Unterstützung bei Depressionen oder Hilfe im Umgang mit chronischen Erkrankungen. Verschreiben können sie Ärztinnen und Ärzte.
Wartezeiten und Informationsbedarf
44 Prozent der Befragten wären bereit, eine App zu verwenden, um die langen Wartezeiten bis zu einer Therapie zu überbrücken. 33 Prozent sind der Ansicht, dass eine App auf Rezept den Behandlungsalltag erleichtert. Dass medizinisches Fachpersonal sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten öfter auf solche Angebote hinweisen sollten, finden 49 Prozent. Andere zeigen sich zurückhaltend: Während 41 Prozent davon ausgehen, dass ihnen eine solche Anwendung keine Hilfe bringt, können 27 Prozent den Sinn dahinter schlicht nicht erkennen.
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte, wem eine App helfen würde, solle auch vom passenden Angebot erfahren. Damit das gelingt, benötigen Medizinerinnen und Mediziner eine klare Übersicht über das Angebot, während Betroffene den Schritt von der Verschreibung bis zur tatsächlichen Anwendung möglichst unkompliziert gestalten können sollten.
Anbieter sehen ihre Lage kritisch
Mit den heutigen Gegebenheiten schätzen 76 Prozent die Sicherheit für Investitionen als niedrig ein. Trotzdem planen 50 Prozent der Anbieter, innerhalb der nächsten zwei Jahre zusätzliche Anwendungen zu veröffentlichen.
Rohleder sagte, die App auf Rezept eröffne digitalen Therapien einen geregelten Weg in die Gesundheitsversorgung und könne angesichts knapper medizinischer Fachkräfte helfen, Versorgungslücken zu schließen. Damit Unternehmen weiter investieren, brauchten sie verlässliche Rahmenbedingungen und planbare Anforderungen.
Auf einen Blick
- Den kompletten Befund der Anbieterumfrage finden Interessierte im Online-Studienbericht von Bitkom unter www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Digitale-Gesundheitsanwendungen-DiGA-2026.
Hintergrund
Verschreiben können eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten, wie das Portal gesund.bund.de mitteilt. Verordnet werden dürfen nur Apps, die im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
So kommen Versicherte an die App: Sie reichen das Rezept bei ihrer Krankenkasse ein und erhalten einen Aktivierungscode. Den geben sie in der App oder auf der Website des Herstellers ein und können die DiGA kostenlos nutzen.
Für die Aufnahme ins Verzeichnis stellt der Hersteller einen Antrag beim BfArM. Laut gesund.bund.de gelten strenge Anforderungen, etwa an Datenschutz und Informationssicherheit. Zudem muss die App einen positiven Versorgungseffekt nachweisen. Nach Angaben der Wikipedia prüft das BfArM den Antrag innerhalb von drei Monaten.
Kann ein Hersteller den Effekt noch nicht abschließend belegen, ist laut Wikipedia eine vorläufige Aufnahme möglich. Dann hat er zwölf Monate Zeit, Studienergebnisse einzureichen.
Eigene Einschätzung
Die Befragung zeigt eine Lücke zwischen Bekanntheit und Alltagsnutzung. Die Antworten zur Information durch Praxen deuten darauf hin, dass hier der Hebel liegt. Dass viele Anbieter ihre Lage kritisch sehen, sollten Gründer im Gesundheitsbereich ernst nehmen. Die Zahlen stammen allerdings von einem Branchenverband, und die Anbieterbefragung umfasst nur eine kleine Gruppe von Firmen.
Grundlage: Pressemitteilung (Bitkom e. V., 30. Oktober 2026) – Original-Mitteilung (abgerufen am 30.10.2026)
Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:
- gesund.bund.de: DiGA – Apps auf Rezept (abgerufen am 30.10.2026)
- Wikipedia: Digitale Gesundheitsanwendung (abgerufen am 30.10.2026)
Bild: Symbolbild (Forschungsinstitut). Foto: Norbert Schnitzler, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der genannten Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.


