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06. August 2026 · Ausgabe 08/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

Reparaturpflicht seit 31. Juli: Was Hardware-Gründer jetzt schulden

Seit dem 31. Juli 2026 gilt in der EU das Recht auf Reparatur. Für Hardware-Startups bedeutet das konkrete Pflichten bei Ersatzteilen, Dokumentation und der eigenen Rolle in der Lieferkette.

Reparaturpflicht seit 31. Juli: Was Hardware-Gründer jetzt schulden
Symbolbild zur Meldung. Bild: KI-generiert

Seit dem 31. Juli 2026 ist das EU-Recht auf Reparatur in Kraft. Wer Hardware entwickelt, importiert oder in der EU vertreibt, hat damit neue Pflichten. Für junge Unternehmen mit kleinen Teams und knappen Budgets kommt das zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Ignorieren ist jedoch keine Option.

Was das Gesetz verlangt

Das Recht auf Reparatur verpflichtet Hersteller, Produkte reparierbar zu gestalten. Ersatzteile müssen verfügbar sein, Reparaturanleitungen zugänglich. Verbraucher sollen Geräte nicht wegwerfen müssen, weil Teile fehlen oder Reparaturen künstlich verteuert werden.

Das klingt nach einem Thema für Großkonzerne. Es betrifft aber auch kleine Hardware-Startups direkt, sobald sie Produkte in der EU verkaufen.

Wer genau betroffen ist

Ausschlaggebend ist die Rolle im Sinne des Gesetzes. Wer ein Produkt selbst herstellt, gilt als Hersteller. Wer es unter eigenem Namen aus Drittstaaten importiert, übernimmt in der Regel die Herstellerpflichten. Wer nur weiterverkauft, hat andere, aber ebenfalls klar definierte Verantwortlichkeiten.

Viele Hardware-Startups lassen in Asien produzieren und verkaufen unter eigenem Label. Diese Unternehmen gelten rechtlich als Hersteller. Das hat Konsequenzen.

Die Importrolle klar klären

Wer Produkte aus Drittstaaten einführt und in der EU in Verkehr bringt, muss prüfen, ob er als verantwortliche Person im Sinne der EU-Produktgesetzgebung gilt. Wer diese Rolle übernimmt, haftet für die Konformität des Produkts.

Was konkret zu tun ist

Ersatzteile sicherstellen

Hersteller müssen Ersatzteile für ihre Produkte bereithalten. Wie lange und in welchem Umfang, hängt von der Produktkategorie ab. Wer das nicht plant, riskiert Verstöße. Für ein Startup bedeutet das: Lagerkosten einkalkulieren oder mit Lieferanten Rahmenvereinbarungen schließen.

Reparaturdokumentation aufbauen

Reparaturanleitungen müssen zugänglich sein. Eine strukturierte technische Dokumentation, die erklärt, wie gängige Reparaturen durchzuführen sind, reicht in vielen Fällen als Ausgangspunkt. Wer diese Dokumentation ohnehin für den Kundendienst braucht, kann sie doppelt nutzen.

Reparaturprozess definieren

Verbraucher haben das Recht, Reparaturen zu verlangen. Startups brauchen deshalb einen klaren internen Prozess: Wer nimmt Anfragen an? Wer führt Reparaturen durch oder koordiniert sie? Was kostet das, und wie wird es abgerechnet? Wer das nicht geregelt hat, wird im Streitfall schlecht dastehen.

Kaufrecht hat sich geändert

Parallel zu den Herstellerpflichten gibt es Änderungen im Kaufrecht. Reparatur hat gegenüber Ersatz eine stärkere Stellung bekommen. Wer als Verkäufer bei Mängeln sofort auf Ersatz drängt, obwohl eine Reparatur möglich wäre, kann damit in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Auch das ist für D2C-Startups relevant, die direkt an Endverbraucher verkaufen.

Was das für den Produktentwicklungsprozess bedeutet

Wer noch in der Entwicklungsphase ist, hat einen Vorteil. Reparierbarkeit lässt sich von Anfang an einplanen: modularer Aufbau, Schrauben statt Kleber, standardisierte Bauteile. Das senkt langfristig auch die eigenen Servicekosten. Wer hingegen ein Produkt bereits auf dem Markt hat, muss prüfen, ob und wo Nachbesserungsbedarf besteht.

Fazit

Hardware-Startups, die in der EU verkaufen, müssen ihre Produktpflichten, ihre Rolle in der Lieferkette und ihren Reparaturprozess klären. Wer das aufschiebt, schafft sich unnötige rechtliche Risiken. Der erste Schritt ist konkret: klären, ob man als Hersteller oder Importeur gilt. Dann Ersatzteilverfügbarkeit und Dokumentation prüfen. Alles andere folgt daraus.

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