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06. August 2026 · Ausgabe 08/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

PPWR ab 12. August: Was kleine Händler jetzt beachten müssen

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR tritt in wenigen Tagen in Kraft. Wer Waren verpackt, importiert oder ins EU-Ausland verschickt, steht vor konkreten Pflichten – unabhängig von der Unternehmensgröße.

PPWR ab 12. August: Was kleine Händler jetzt beachten müssen
Symbolbild zur Meldung. Bild: KI-generiert

Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung, auf Englisch Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR. Die offizielle Bezeichnung lautet (EU) 2025/40. Sie betrifft nicht nur große Hersteller. Auch Onlineshops, kleine Importeure, Gastronomen und Start-ups können direkt davon betroffen sein.

Was die PPWR regelt

Ziel der Verordnung ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen in der EU. Die PPWR legt fest, wie Verpackungen gestaltet, gekennzeichnet und eingesetzt werden dürfen. Bestimmte Materialien unterliegen neuen Grenzwerten. Wer Verpackungen mit Lebensmittelkontakt herstellt oder importiert, muss PFAS-Grenzwerte einhalten. PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, eine Gruppe chemischer Verbindungen, die in vielen Beschichtungen vorkommen.

Importeure müssen für jede Verpackung, die sie aus einem Drittland in die EU bringen, eine Konformitätsbewertung vorlegen. Das gilt für Kartons, Folien und Paletten gleichermaßen.

Bevollmächtigte pro Zielland: Der kritische Punkt für kleine Unternehmen

Eine der folgenreichsten Neuerungen betrifft den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU. Wer Waren in ein anderes EU-Land verschickt, muss dort einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Diese Pflicht gilt ohne Mindestmengen. Selbst wer nur wenige Pakete pro Monat nach Frankreich, Polen oder Griechenland schickt, ist davon betroffen.

Das bedeutet in der Praxis: Ein Unternehmen, das in fünf EU-Länder liefert, benötigt fünf separate Bevollmächtigte. Die Kosten trägt das Unternehmen selbst. Der Händlerbund hat vor den finanziellen Folgen gewarnt. Für kleine Betriebe kann das schnell unwirtschaftlich werden.

Was ein Bevollmächtigter ist

Ein Bevollmächtigter ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz im jeweiligen EU-Land. Sie übernimmt gegenüber den Behörden die Verantwortung für die Einhaltung der Verpackungsvorschriften. Dienstleister, die diese Funktion übernehmen, bieten das meist als kostenpflichtigen Service an.

Wer konkret betroffen ist

Die Verordnung greift für jedes in der EU ansässige Unternehmen, das Verpackungen aus einem Drittland einführt. Das schließt auch Unternehmen ein, die fertig verpackte Waren importieren. Betroffen sind außerdem Unternehmen, die selbst Verpackungen einsetzen und in andere EU-Mitgliedstaaten liefern.

Start-ups im E-Commerce, kleine Lebensmittelhersteller und Gastronomen, die Produkte vertreiben, fallen je nach Geschäftsmodell unter die neuen Pflichten. Wer ausschließlich im Inland verkauft und keine Verpackungen importiert, ist zunächst weniger direkt betroffen. Trotzdem lohnt eine genaue Prüfung der eigenen Lieferkette.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme. Unternehmen sollten klären, in welche EU-Länder sie liefern, ob sie Verpackungen aus Drittländern beziehen und ob ihre Verpackungen bei Lebensmittelkontakt den neuen PFAS-Grenzwerten entsprechen.

Wer Bevollmächtigte benennen muss, sollte das zeitnah angehen. Die Pflicht gilt ab dem 12. August. Verstöße können mit Sanktionen belegt werden.

Für Importeure gilt: Die Konformitätsbewertung muss vorliegen, bevor die Ware in Verkehr gebracht wird. Das ist keine Formalität, sondern eine Voraussetzung für den Marktzugang.

Fazit

Die PPWR schafft konkrete Pflichten mit konkreten Kosten. Besonders die Bevollmächtigten-Regelung trifft kleine Unternehmen hart, die in mehrere EU-Länder liefern. Wer die eigene Situation noch nicht geprüft hat, sollte das jetzt tun. Ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder einem auf EU-Compliance spezialisierten Dienstleister kann helfen, den eigenen Handlungsbedarf zu klären. Wer abwartet, riskiert Sanktionen und Unterbrechungen im Tagesgeschäft.

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