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06. August 2026 · Ausgabe 08/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

KI-Kennzeichnung, Verpackungsregeln, Betreuung: August bringt Pflichten

Seit dem 2. August 2026 müssen Unternehmen KI-generierte Inhalte kennzeichnen. Wer das ignoriert, riskiert empfindliche Bußgelder. Gleichzeitig greifen neue Verpackungsvorschriften der EU.

KI-Kennzeichnung, Verpackungsregeln, Betreuung: August bringt Pflichten
Symbolbild zur Meldung. Bild: KI-generiert

Ab August 2026 gelten für kleine Unternehmen und Selbstständige neue gesetzliche Pflichten in drei Bereichen: Kennzeichnung von KI-Inhalten, Verpackungsvorschriften und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Wer nicht handelt, riskiert Bußgelder oder rechtliche Auseinandersetzungen.

KI-Inhalte kennzeichnen: Pflicht seit dem 2. August

Seit dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht aus der EU-KI-Verordnung. Unternehmen müssen offenlegen, wenn Inhalte mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Das betrifft Texte, Bilder, Videos und Audiodateien.

Chatbots im Kundensupport

Wer auf seiner Website einen Chatbot einsetzt, muss Nutzer darauf hinweisen, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommunizieren. Das gilt auch für automatisierte Telefonhotlines. Ausnahme: Wenn offensichtlich ist, dass kein Mensch antwortet, entfällt die Pflicht.

Deepfakes und manipulierte Medien

KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos und Audioaufnahmen, die echt wirken könnten, müssen als solche gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Werbematerialien oder Social-Media-Inhalte.

Texte zu öffentlichen Themen

Wer KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht, muss dies ebenfalls ausweisen. Das können Beiträge über Wirtschaft, Politik oder Gesundheit sein. Redaktionell geprüfte Inhalte mit klar benannter Verantwortung sind ausgenommen.

Die EU-Kommission hat eine Leitlinie zu den Transparenzpflichten veröffentlicht. Für die Überwachung in Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig. Bei Verstößen drohen laut Bundesregierung erhebliche Bußgelder; konkrete Beträge hängen vom Einzelfall ab.

Wer KI-Tools für Marketing, Kundenkommunikation oder Content nutzt, sollte seine Prozesse jetzt prüfen. Eine fehlende Kennzeichnung ist kein Kavaliersdelikt mehr.

Neue Verpackungsregeln ab dem 12. August

Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung ohne Übergangsfrist. Betroffen sind alle, die Verpackungen herstellen, befüllen oder als Eigenmarke verkaufen.

Schadstoffe in Lebensmittelverpackungen

Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, dürfen sogenannte PFAS nur noch bis zu festgelegten Grenzwerten enthalten. PFAS sind chemische Verbindungen, die wasser- und fettabweisend wirken. Sie werden in Backpapier, Lebensmittelverpackungen und beschichtetem Einweggeschirr verwendet. Die EU-Verordnung stuft sie als unannehmbares Gesundheitsrisiko ein. Für andere Schadstoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber und eine bestimmte Chromform gilt künftig eine Obergrenze von 100 Milligramm pro Kilogramm.

Konformitätserklärung Pflicht

Verpackungshersteller müssen ab dem 12. August schriftlich erklären, dass ihre Produkte den EU-Vorgaben entsprechen. Das gilt auch für Handelsketten, die Produkte unter Eigenmarke fertigen lassen. Wer ein Produkt entwickelt und verpackt von einem Lohnhersteller herstellen lässt, trägt selbst die Verantwortung für die Konformitätserklärung.

Kennzeichnung und Registrierung

Auf jeder Verpackung müssen Name, Handelsmarke und Postanschrift des Herstellers stehen. Ist dafür kein Platz, reicht ein QR-Code oder eine Beilage. Die Verpackung muss außerdem eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer tragen.

Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss sich wie bisher im System LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren. Das gilt auch für systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie Versandumschläge oder Brötchentüten.

Für kleine Händler und Produzenten mit Eigenmarke ist dieser Punkt besonders relevant. Wer bislang davon ausgegangen ist, dass der Lohnhersteller die Pflichten trägt, sollte das vertraglich und rechtlich klären.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler

Ebenfalls im August 2026 startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder in der ersten Klasse. Das ist für Unternehmen mit Mitarbeitenden relevant, die Kinder in diesem Alter haben. Die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen hängt stark vom jeweiligen Bundesland und der Kommune ab. Ob Kommunen flächendeckend liefern können, bleibt fraglich.

Fazit

August 2026 bringt mehrere Pflichten auf einmal. Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt seit dem 2. August, die Verpackungsregeln ab dem 12. August. Beide Bereiche können für kleine Unternehmen direkte Konsequenzen haben: Bußgelder bei KI-Verstößen, rechtliche Haftung bei falschen Verpackungsdeklarationen. Wer seine Prozesse noch nicht angepasst hat, sollte das jetzt tun. Die Leitlinien der EU-Kommission zur KI-Kennzeichnung und die Informationen der Zentralen Stelle Verpackungsregister sind öffentlich zugänglich.

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