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23. September 2026 · Ausgabe 09/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

Falsche Arbeitszeiterfassung: Was Arbeitgeber und Mitarbeiter riskieren

Wer täglich dieselbe Stundenzahl einträgt, obwohl die Realität anders aussieht, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das gilt für Beschäftigte genauso wie für Unternehmer, die das System dulden.

Falsche Arbeitszeiterfassung: Was Arbeitgeber und Mitarbeiter riskieren
Symbolbild zur Meldung. Bild: KI-generiert

Eine Excel-Tabelle, in der jeden Tag dieselbe Arbeitszeit steht: Das ist keine Seltenheit in kleinen Unternehmen. Die Praxis ist bequem, aber rechtlich heikel. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung stehen die Pflichten klarer im Raum. Wer sie ignoriert, trägt ein messbares Risiko.

Was das Gesetz verlangt

Arbeitgeber sind in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das gilt grundsätzlich für Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht den Mitarbeiter allein. Der Arbeitgeber kann die Aufgabe aber an die Beschäftigten delegieren.

Genau darin liegt das Problem. Wenn ein Mitarbeiter die Erfassung selbst übernimmt und dabei falsche Angaben macht, haftet zuerst er. Das Unternehmen haftet, wenn es das System kennt und duldet.

Was passiert, wenn Stunden zu niedrig eingetragen werden

Wer weniger Stunden aufschreibt als tatsächlich gearbeitet wurden, dokumentiert freiwillig einen Verzicht auf Vergütung. Das klingt harmlos. Ist es aber nicht.

Risiko für den Mitarbeiter

Vorsätzlich falsche Arbeitszeitdokumentation kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt auch dann, wenn die falschen Angaben den Arbeitgeber nicht schädigen. Es kommt auf die vorsätzliche Täuschung an. Gerichte haben das in mehreren Fällen bestätigt.

Wer systematisch zu wenig einträgt, kann außerdem seinen Anspruch auf Überstundenvergütung verlieren. Wer nichts aufschreibt, hat später kaum eine Chance, geleistete Mehrarbeit nachzuweisen.

Risiko für den Arbeitgeber

Als Unternehmer trägt man die Pflicht zur korrekten Erfassung. Wenn Mitarbeiter Stunden zu niedrig eintragen und der Arbeitgeber nichts dagegen tut, kann das bei einer Kontrolle durch den Zoll oder die Aufsichtsbehörden zu Erklärungsbedarf führen. Der Vorwurf: Lohnpflichten nicht erfüllt oder Arbeitszeitgrenzen nicht überwacht.

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, maximal zehn Stunden unter bestimmten Bedingungen. Wer diese Grenzen nicht dokumentiert, kann sie auch nicht einhalten. Eine Prüfung deckt das auf.

Die Grauzone: Vertrauensarbeitszeit

Manche Unternehmen arbeiten mit Vertrauensarbeitszeit. Mitarbeiter organisieren ihre Zeit selbst, ohne genaue Stechuhr. Das ist rechtlich zulässig, hebt die Erfassungspflicht aber nicht auf. Auch bei Vertrauensarbeitszeit muss dokumentiert werden. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das passiert.

Wer als Gründer glaubt, Vertrauensarbeitszeit bedeute Dokumentationsfreiheit, irrt. Die Pflicht besteht. Die Form kann flexibler sein, das Ergebnis muss stimmen.

Was das für das Unternehmen bedeutet

Wenn Mitarbeiter beschäftigt sind, reicht eine Excel-Tabelle mit einheitlichen Einträgen nicht als Nachweis. Gebraucht wird eine Lösung, die tatsächliche Arbeitszeiten abbildet. Das muss kein teures System sein. Es gibt einfache digitale Tools für kleine Teams, die wenig kosten.

Wichtiger als das Tool ist die Konsequenz. Mitarbeiter sollten wissen, was und wie sie eintragen sollen, und der Arbeitgeber sollte das Ergebnis kennen. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Wer selbst als Mitarbeiter im eigenen Unternehmen tätig ist, etwa als Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Arbeitnehmerstatus, für den gelten andere Regeln. Hier kommt es auf den Vertrag und die gesellschaftsrechtliche Stellung an. Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Klarheit schaffen.

Fazit

Falsche oder lückenhafte Arbeitszeiterfassung ist kein Kavaliersdelikt. Für Mitarbeiter kann sie zur Kündigung führen. Für Arbeitgeber bedeutet sie Haftungsrisiken und Probleme bei Behördenkontrollen. Wer ein kleines Unternehmen führt, sollte die Erfassung nicht aufschieben. Ein funktionierendes System schützt beide Seiten.

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