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18. August 2026 · Ausgabe 08/26 Immer aktuell
Recht & Steuern

Bundeskartellamt zwingt Apple: ATT-Abfragen werden fairer

Das Bundeskartellamt hat Apples Änderungen am ATT Framework für bindend erklärt. App-Anbieter dürfen künftig mehr erklären, warum sie Tracking brauchen.

Bundeskartellamt zwingt Apple: ATT-Abfragen werden fairer
Symbolbild zur Meldung. Bild: KI-generiert

Das Bundeskartellamt hat Apple zu Änderungen am App Tracking Transparency Framework verpflichtet. Die Behörde erklärte die Zusagen des Konzerns für bindend. Für App-Entwickler und werbefinanzierte Verlage in Deutschland gilt ab sofort ein neuer Rahmen.

Was ATT ist und warum es für App-Anbieter wichtig ist

App Tracking Transparency, kurz ATT, ist Apples System zur Einholung von Tracking-Erlaubnissen. Seit iOS 14, also seit 2021, müssen App-Anbieter Nutzer aktiv fragen, ob sie Daten für personalisierte Werbung weitergeben dürfen. Wer Nein sagt, blockiert das Targeting. Das trifft direkt die Werbeeinnahmen.

Das Problem: Apple selbst fragte bisher anders. Während Drittanbieter nach "Tracking der Aktivitäten" fragen mussten, warb Apple für seine eigene Abfrage mit dem Begriff "personalisierte Ads". Dazu kamen abschreckende Formulierungen und Symbole in den Consent-Fenstern von Drittanbietern, die Apple nicht für sich selbst verwendete.

Was das Bundeskartellamt entschieden hat

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Apple nach Jahren der Prüfung abgeschlossen. Apple hat Änderungen akzeptiert, ohne die bisherige Praxis als rechtswidrig anzuerkennen. Die Behörde bewertete den Fall als Wettbewerbsfrage, nicht als Datenschutzfrage. Trotzdem arbeiteten die Datenschutzbeauftragten auf Bundes- und Landesebene mit.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, war in den Verhandlungen federführend. Die Behörde stellte fest: Apple betreibt mit dem App Store und iOS eine zentrale Infrastruktur und bietet gleichzeitig eigene Apps und Werbeflächen an. Diese Doppelrolle schafft strukturell die Möglichkeit, Dritte zu benachteiligen.

Was sich konkret ändert

Die Abfragefenster für Drittanbieter werden an den Apple-Standard angeglichen. Abschreckende Symbole und Formulierungen sollen aus den ATT-Dialogen von Drittanbietern verschwinden.

Verlage, App-Entwickler und andere Anbieter dürfen ihren Nutzern künftig besser erklären, warum sie Tracking benötigen. Konkret: Wer sein Angebot über Werbung finanziert und es kostenlos anbieten will, darf das im Consent-Fenster sagen. Bisher war der Spielraum dafür eng.

Apple erlaubt künftig auch, die ATT-Abfrage mit anderen datenschutzrechtlich erforderlichen Einwilligungen zu kombinieren. Nutzer sehen dann nicht mehrere Abfragen nacheinander. Das ist relevant, weil gestapelte Consent-Abfragen die Zustimmungsrate erfahrungsgemäß senken.

Was das für kleine App-Anbieter bedeutet

Wer eine App betreibt und auf Werbeeinnahmen angewiesen ist, hatte bisher einen strukturellen Nachteil gegenüber Apple. Die Änderungen verbessern die Ausgangslage, lösen das Grundproblem aber nicht vollständig.

Die Consent-Rate, also der Anteil der Nutzer, die Tracking zustimmen, bleibt von vielen Faktoren abhängig. Bessere Erklärungen im Abfragefenster können helfen. Garantien gibt es keine.

Das Bundeskartellamt weist selbst darauf hin: Die Änderungen sollen Wettbewerbsbedingungen verbessern, nicht primär mehr Tracking-Zustimmungen erzeugen. Wer seine App-Monetarisierung auf Werbeeinnahmen aufgebaut hat, sollte die neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Consent-Dialoge prüfen und gegebenenfalls seine ATT-Texte überarbeiten.

Die Regelungen gelten zunächst für Deutschland. Das Bundeskartellamt hat angedeutet, dass sie Auswirkungen auf die EU-weite Ausgestaltung des ATT Frameworks haben könnten.

Fazit

Apple muss seinen Drittanbietern in Deutschland faire Bedingungen bei der Tracking-Abfrage einräumen. Das ist ein konkreter Fortschritt für alle, die Apps werbefinanziert betreiben. Ob die Änderungen im Alltag wirken, wird die Praxis zeigen. Wer eine App anbietet, sollte die neuen Spielräume kennen und nutzen.

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