37.800 Euro Bußgeld: Schleichwerbung endet in Insolvenz
Die Stuttgarter Influencerin Hanadi Diab hat nach einem rechtskräftigen Bußgeld von knapp 38.000 Euro Insolvenz angemeldet. Der Fall zeigt, welche finanziellen Risiken fehlende Werbekennzeichnung auch für kleinere Selbstständige bedeutet.

Ein Bußgeld von 37.803,50 Euro hat die Stuttgarter Beauty-Influencerin Hanadi Diab in die Insolvenz getrieben. Das Amtsgericht Stuttgart bestätigte die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens. Auslöser war ein Bescheid der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, kurz LFK. Die Behörde warf der Influencerin mehrfache Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht für Werbung vor.
Was die Behörde beanstandet hat
Hanadi Diab betreibt auf Instagram einen Account mit mehr als 760.000 Followern. Im Mittelpunkt der Ermittlungen standen bezahlte Kooperationen aus dem Jahr 2025. Laut LFK wurden einige Werbebeiträge gar nicht als solche gekennzeichnet. Andere Hinweise waren vorhanden, aber zu unauffällig gesetzt. Nutzer konnten den kommerziellen Hintergrund kaum erkennen.
Erschwerend kam hinzu: Die Medienaufsicht soll die Influencerin bereits zwischen 2020 und 2022 mehrfach auf die geltenden Vorgaben hingewiesen haben. Dennoch folgten später erneut Beiträge, die den Anforderungen nicht entsprachen. Das erhöhte die Bußgeldhöhe erheblich.
Die Grundbuße betrug 36.000 Euro. Hinzu kamen Gebühren und Verfahrenskosten. Der Bescheid ist rechtskräftig. Diab hatte sich zuvor öffentlich geäußert: Ihre Kooperationen seien gekennzeichnet gewesen. Beanstandet worden seien lediglich Schriftgröße, Farbe und Platzierung der Hinweise. Die LFK folgte dieser Darstellung nicht.
Was das Recht konkret vorschreibt
Wer auf Social Media für ein Entgelt oder einen geldwerten Vorteil Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Das regelt Paragraf 5a Absatz 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Kennzeichnung muss klar und auf den ersten Blick erkennbar sein.
Wo der Hinweis stehen muss
Ein "Werbung"- oder "Anzeige"-Vermerk in der Bildunterschrift allein reicht nicht aus. Schon im Feed-Überblick, also bevor jemand einen Beitrag öffnet, muss der kommerzielle Charakter erkennbar sein. Begriffe wie "in Zusammenarbeit mit" oder englische Abkürzungen wie "ad" gelten in Deutschland als nicht eindeutig.
Was als Entgelt zählt
Kennzeichnungspflichtig ist nicht nur Geld. Auch Produktgeschenke, Rabatte oder andere geldwerte Vorteile lösen die Pflicht aus. Wer eigene Produkte bewirbt, muss das ebenfalls kenntlich machen.
Was das für Selbstständige bedeutet
Der Fall Diab betrifft nicht nur große Accounts. Auch wer wenige tausend Follower hat und gelegentlich Produkte vorstellt, bewegt sich im rechtlich relevanten Bereich. Die Behörden prüfen nicht nur Reichweite, sondern ob kommerzielle Interessen verschleiert werden.
Wer als Selbstständiger Social-Media-Kanäle für sein Unternehmen nutzt und dabei Kooperationen eingeht, sollte die Kennzeichnung nicht dem Zufall überlassen. Der Hinweis muss sichtbar vor dem ersten Klick erscheinen, klar formuliert sein und darf nicht durch Design oder Platzierung versteckt werden.
Zuständig für die Aufsicht sind je nach Bundesland unterschiedliche Landesmedienanstalten. Die LFK in Baden-Württemberg hat in diesem Fall Wiederholungsverstöße mit erheblichen Summen geahndet.
Fazit
Der Fall zeigt, was passiert, wenn Warnungen ignoriert werden und Verstöße sich häufen. Knapp 38.000 Euro Bußgeld sind für ein Einzelunternehmen existenzbedrohend. Wer Werbung auf Social Media schaltet oder Kooperationen eingeht, sollte die Kennzeichnungspflicht als festen Bestandteil seiner Arbeit behandeln, nicht als Formalität, sondern als rechtliche Mindestanforderung mit echten Konsequenzen.


