UG gründen: Was die Mini-GmbH wirklich kostet und leistet
Mit einem Euro Stammkapital zur haftungsbeschränkten Gesellschaft: Die UG klingt einfach, bringt aber feste gesetzliche Pflichten mit. Was Gründer konkret wissen müssen.

Wer ein Unternehmen gründen will, aber wenig Kapital hat, landet oft bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG. Sie erlaubt den Start mit minimalem Eigenkapital und schützt das Privatvermögen der Gesellschafter. Die UG hat aber klare Einschränkungen, die vor der Gründung bekannt sein sollten.
Was die UG rechtlich ist
Die UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH, geregelt in § 5a des GmbH-Gesetzes. Als juristische Person kann sie Verträge schließen, Eigentum erwerben und klagen. Das Gesellschaftsvermögen ist vom Privatvermögen der Gesellschafter getrennt.
Wichtig: Diese Trennung gilt erst nach der Eintragung ins Handelsregister. Wer vorher im Namen der UG handelt, haftet persönlich für alle dabei entstandenen Verbindlichkeiten.
Stammkapital und Einzahlungspflicht
Theoretisch reicht ein Euro als Stammkapital. In der Praxis ist das kaum tragfähig. Wer etwa eine Geschäftskontoeröffnung plant oder Lieferanten überzeugen will, braucht mehr Substanz. Viele Gründungsberater empfehlen mindestens 1.000 Euro.
Das Stammkapital muss ausschließlich in bar eingezahlt werden. Sacheinlagen, etwa ein Fahrzeug oder Computer, sind bei der UG nicht zulässig. Das unterscheidet sie von der klassischen GmbH, bei der Sachgründungen möglich sind.
Die Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG
Wer eine UG betreibt, darf nicht den gesamten Jahresgewinn ausschütten. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage im Unternehmen verbleiben. Diese Pflicht gilt so lange, bis die Rücklagen zusammen mit dem Stammkapital die Grenze von 25.000 Euro erreichen.
Erst dann ist eine Umwandlung in eine reguläre GmbH möglich. Dieser Schritt erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert einen Gesellschafterbeschluss und eine notarielle Beurkundung.
Gründungskosten im Überblick
Die UG kostet bei der Gründung weniger als eine GmbH, ist aber nicht kostenlos. Bei Nutzung des gesetzlich vorgesehenen Musterprotokolls, das bei maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer anwendbar ist, fallen Notarkosten von etwa 60 bis 150 Euro an. Die Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht kostet pauschal rund 150 Euro.
Wer eine individuelle Satzung braucht, weil er etwa mehrere Gesellschafter hat oder besondere Regelungen treffen will, zahlt beim Notar erfahrungsgemäß zwischen 250 und 400 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung, die auch bei kleinen Gesellschaften anfallen.
Haftungsschutz mit Grenzen
Die Haftungsbeschränkung der UG hat im Alltag eine praktische Einschränkung. Banken wissen, dass ein Gesellschaftsvermögen von wenigen Euro im Ernstfall nichts absichert. Kredite werden deshalb häufig nur gegen persönliche Bürgschaft der Geschäftsführer vergeben. Dasselbe gilt manchmal für Lieferanten oder Vermieter von Geschäftsräumen.
Der rechtliche Schutz bleibt zwar bestehen, aber bei solchen Vereinbarungen übernehmen Gründer wieder persönliche Haftung. Das sollte bei der Wahl der Rechtsform eingerechnet werden.
Namensführung ist gesetzlich festgelegt
Der Zusatz "(haftungsbeschränkt)" ist Pflicht. Er muss im Firmennamen, im Impressum und auf Geschäftsdokumenten vollständig angegeben werden. Eine Abkürzung wie "UG (hb)" ist nicht zulässig. Wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen.
UG oder GmbH: Wann welche Form passt
Die UG eignet sich für Dienstleister, Freiberufler, die eine Kapitalgesellschaft wollen, oder frühe Phasen eines Startups ohne externe Investoren. Wer von Beginn an mit Bankkrediten, größeren Lieferanten oder institutionellen Investoren arbeiten will, ist mit der GmbH besser aufgestellt. Das Mindeststammkapital von 25.000 Euro muss dabei nur zur Hälfte eingezahlt werden, also 12.500 Euro.
Fazit
Die UG ist ein sinnvolles Werkzeug für Gründer mit wenig Startkapital. Sie bietet echten Haftungsschutz und ist günstig zu gründen. Wer sie wählt, muss aber die Rücklagenpflicht einhalten, auf Sacheinlagen verzichten und damit rechnen, dass der Haftungsschutz in der Praxis durch Bürgschaftsforderungen teilweise ausgehöhlt wird. Wer absehbar wächst und Kapital braucht, sollte von Anfang an prüfen, ob der direkte Weg zur GmbH die bessere Wahl ist.


