September 2026: Was sich jetzt für Ihr Unternehmen ändert
Neue Pflichten bei Umweltwerbung, geänderte Steuerberatungsregeln und steigende Personalkosten in der Zeitarbeit: Der September 2026 bringt mehrere Änderungen mit direkten Folgen für kleine Unternehmen.

Ab dem 1. September 2026 gelten in Deutschland mehrere neue Regeln. Für Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern sind vor allem drei Bereiche relevant: das geänderte Steuerberatungsrecht, steigende Kosten in der Zeitarbeit und die schärferen EU-Vorgaben gegen Greenwashing, die Ende des Monats in Kraft treten.
Steuerberatung: Lohnsteuerhilfevereine dürfen mehr
Seit dem 1. September gilt das geänderte Steuerberatungsgesetz. Wer als Unternehmer nebenher Immobilien vermietet, kann davon profitieren. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihre Mitglieder künftig auch bei Mieteinnahmen oberhalb der bisherigen Grenzen beraten.
Bislang lag die Obergrenze bei 18.000 Euro jährlich bei Einzelveranlagung und 36.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung. Diese Schwellen entfallen ersatzlos. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit rund 35.500 zusätzlichen Steuerpflichtigen, die nun Zugang zu diesen Vereinen erhalten.
Lohnsteuerhilfevereine sind in der Regel deutlich günstiger als klassische Steuerberater. Wer bisher wegen zu hoher Mieteinnahmen abgewiesen wurde, sollte prüfen, ob ein Vereinsbeitritt jetzt sinnvoll ist.
Neu ist außerdem: Energieberater dürfen künftig steuerliche Fragen beantworten, die unmittelbar mit ihrer Beratung zusammenhängen. An Hochschulen entstehen sogenannte Tax Law Clinics, ehrenamtliche Beratungsstellen von Jurastudierenden, die unentgeltlich bei Steuerfragen helfen.
Zeitarbeit wird teurer
Wer Leiharbeitnehmer einsetzt, zahlt ab dem 1. September mehr. Die Tarifgehälter in der Zeitarbeitsbranche steigen um 2,5 Prozent. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund gelten die betreffenden Tarifverträge für mehr als 90 Prozent der rund 650.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland.
Eine zweite Stufe folgt am 1. April 2027 mit weiteren 3,5 Prozent. Wer Zeitarbeitskräfte regelmäßig einsetzt, sollte beide Termine in die Budgetplanung für das laufende und das nächste Geschäftsjahr einarbeiten.
Greenwashing: Strengere EU-Regeln ab 27. September
Was sich konkret ändert
Ab dem 27. September gelten in der gesamten EU neue Anforderungen an Umweltaussagen in der Werbung. Begriffe wie "klimaneutral", "umweltfreundlich" oder "recycelbar" müssen dann nachprüfbar belegt sein. Selbst entwickelte Nachhaltigkeitssiegel sind ab diesem Datum nicht mehr zulässig.
Erlaubt bleiben nur staatlich anerkannte Kennzeichnungen oder solche, die nach festgelegten Zertifizierungssystemen vergeben werden. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Was das für Händler und Hersteller bedeutet
Wer Produkte mit Umweltbezug bewirbt, muss die Belege vor dem 27. September bereithalten. Das gilt für Onlineshops genauso wie für stationäre Händler und Hersteller. Verstöße können Abmahnungen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Wer entsprechende Aussagen auf seiner Website, in Prospekten oder auf Verpackungen verwendet, sollte diese jetzt überprüfen. Im Zweifel gilt: Aussage streichen oder belegen.
Ab Ende September werden außerdem einheitliche EU-Labels für Gewährleistung und Garantie Pflicht. Wer Waren verkauft, muss die neuen Kennzeichnungen verwenden. Auch hier gibt es keine Übergangsfrist.
Bundesweiter Warntag am 10. September
Am 10. September findet der jährliche bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr geht eine Testwarnmeldung auf Smartphones ein. Die Entwarnung folgt gegen 11:45 Uhr. Der Test läuft parallel über Fernsehen, Radio und Internet. Für Unternehmen besteht kein Handlungsbedarf, aber wer an dem Tag Veranstaltungen oder Kundentermine plant, sollte die kurze Störung einkalkulieren.
Fazit
Drei der September-Änderungen verlangen konkretes Handeln. Das Greenwashing-Verbot ab dem 27. September hat kein Aufschubdatum: Wer Umweltaussagen in der Werbung verwendet, muss sie bis dahin belegen oder entfernen. Wer Zeitarbeitskräfte beschäftigt, sollte die Kostensteigerung in der Kalkulation abbilden. Und wer als Vermieter bislang keinen Zugang zu einem Lohnsteuerhilfeverein hatte, kann das jetzt neu prüfen.


