Notarkosten beim Startup: Was steckt hinter dem Gebühren-Streit?
Ein viraler Post über 30.000 Euro Notarkosten bei einer Finanzierungsrunde heizt die Debatte über Deutschlands Gründungsbürokratie an. Was Gründer wirklich zahlen und warum die Zahlen so weit auseinandergehen.

Ein deutscher Gründer zahlt 30.000 Euro für einen Notartermin. Einen ganzen Tag lang liest ihm der Notar einen 90-seitigen Investitionsvertrag vor. Danach gründet er sein nächstes Unternehmen im Ausland. Diese Geschichte hat Patrick Collison, CEO des US-Fintechs Stripe, auf der Plattform X veröffentlicht. Der Post verbreitete sich millionenfach. Die dadurch ausgelöste Debatte trifft einen wunden Punkt für Gründerinnen und Gründer in Deutschland.
Was Notare tatsächlich kosten
Die Kosten für Notarleistungen sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Gerichts- und Notarkostengesetz legt fest, was Notare verlangen dürfen. Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert, also in der Regel nach dem Stammkapital oder dem Wert einer Transaktion.
Für eine Standard-GmbH-Gründung liegt die Notargebühr laut Deutschem Notarverein und Bundesnotarkammer typischerweise zwischen 600 und 800 Euro. Wer eine UG mit einem Euro Stammkapital gründet, zahlt rund 150 Euro.
Die 30.000 Euro aus Collisons Post erklären sich anders. Der Deutsche Notarverein rechnet vor: Bei einer reinen GmbH-Gründung müsste das Stammkapital rund 16 Millionen Euro betragen, um diese Gebühren zu erreichen. Ein solcher Fall ist bei einer Erstgründung die absolute Ausnahme.
Wo die Kosten tatsächlich steigen
Das Problem liegt nicht bei der einfachen Gründung, sondern bei Finanzierungsrunden. Sobald Investoren einsteigen, steigen Komplexität und Geschäftswert. Kapitalerhöhungen, Zuzahlungen, Exit-Klauseln: All das treibt den beurkundeten Wert und damit die Notargebühr nach oben.
Milan Bayram, Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer, bestätigt: 90-seitige Verträge bei Investitionsrunden sind die Ausnahme, kommen aber vor. Solchen Dokumenten gehen häufig lange Verhandlungen voraus. Pauschale Aussagen über die entstehenden Kosten seien kaum möglich, weil jeder Fall anders liege.
Für Gründerinnen und Gründer, die eine erste oder zweite Finanzierungsrunde planen, bedeutet das: Die Notarkosten können bei größeren Transaktionen spürbar ins Gewicht fallen. Wer eine Runde über mehrere Millionen Euro abschließt, sollte die Beurkundungskosten im Budget einplanen und vorab konkret beim Notar anfragen.
Was die Debatte wirklich antreibt
Hinter dem Streit über einzelne Gebühren steckt eine größere Frustration. Viele Gründer kritisieren nicht nur die Kosten, sondern den gesamten Prozess. Das Vorlesen langer Verträge durch den Notar, die Pflicht zur physischen Anwesenheit, der Zeitaufwand: Das alles kostet Geld und knappe Arbeitszeit.
Mehrere bekannte Investoren und Gründer haben sich in der Debatte zu Wort gemeldet. Tenor: Internationale Investoren stoßen sich an deutschen und österreichischen Beurkundungspflichten. Nasse Unterschriften per Post, persönliche Notartermine, gesetzlich fixierte Gebühren. Das wirke auf ausländische Kapitalgeber wenig attraktiv.
In den 27 EU-Mitgliedstaaten existieren mehr als 60 verschiedene Gesellschaftsformen mit jeweils eigenen nationalen Regelungen. Die Europäische Kommission arbeitet seit einiger Zeit an einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, der sogenannten EU Inc. Sie soll grenzüberschreitendes Gründen vereinfachen. Ob und wann sie kommt, ist politisch noch nicht entschieden.
Was das für kleine Unternehmen bedeutet
Wer ein Einzelunternehmen oder eine UG gründet, spürt den Notar-Streit kaum. Die Kosten sind gering, der Aufwand überschaubar. Anders sieht es aus, sobald externe Investoren ins Spiel kommen und Gesellschaftsverträge angepasst werden müssen.
Wer eine GmbH oder eine Kapitalgesellschaft führt und eine Finanzierungsrunde plant, sollte die Notarkosten frühzeitig kalkulieren - als festen Posten von Beginn an, nicht als Überraschung am Ende. Es lohnt sich, vorab mehrere Notare zu vergleichen und konkret nach dem zu erwartenden Geschäftswert und den daraus resultierenden Gebühren zu fragen.
Fazit
Die 30.000 Euro aus dem viralen Post sind kein Normalfall für Erstgründungen. Sie spiegeln die Kosten komplexer Investitionsverträge mit hohem Transaktionswert wider. Trotzdem zeigt die Debatte ein reales Problem: Beurkundungspflichten kosten Zeit und Geld, besonders bei Finanzierungsrunden. Wer wächst und externe Mittel aufnimmt, kommt am Notar nicht vorbei. Die Kosten dafür gehören in jede seriöse Finanzplanung.


