Teilkrankschreibung: Was kleine Betriebe jetzt wissen müssen
Fast die Hälfte der deutschen Unternehmen hält die geplante Teilkrankschreibung für nicht sinnvoll. Für kleine Betriebe ohne HR-Abteilung bringt das Modell konkrete organisatorische Fragen mit sich.

Die Bundesregierung plant, Arbeitnehmern eine stufenweise Rückkehr aus dem Krankenstand zu ermöglichen. Das Instrument heißt Teilkrankschreibung. Wer krank, aber nicht vollständig arbeitsunfähig ist, soll künftig einen Teil seiner Arbeitszeit ableisten dürfen. In der Praxis ist die Skepsis groß.
Was die Ifo-Umfrage zeigt
Das Ifo Institut und der Personaldienstleister Randstad haben im zweiten Quartal 2026 rund 1.000 Führungskräfte befragt. Das Ergebnis ist eindeutig: 48 Prozent der befragten Unternehmen halten die Teilkrankschreibung für nicht sinnvoll. Nur 8 Prozent bewerten das Modell als sehr sinnvoll. 25 Prozent äußern sich neutral.
47 Prozent der Betriebe erwarten keine wesentlichen positiven Effekte. Wer Vorteile sieht, erhofft sich kürzere Fehlzeiten (33 Prozent) oder eine schnellere Rückkehr erkrankter Mitarbeitender (31 Prozent).
Die drei größten Hürden
Abgrenzung zwischen krank und arbeitsfähig
76 Prozent der befragten Unternehmen sehen die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Teilarbeitsunfähigkeit als Problem. Bei Großunternehmen sind es sogar 88 Prozent. Die Frage lautet: Wann ist jemand krank genug für eine Vollkrankschreibung, wann nur teilweise? Diese Entscheidung trifft der Arzt. Die Umsetzung im Betrieb liegt beim Arbeitgeber.
Organisatorischer Aufwand
57 Prozent der Befragten befürchten zusätzlichen Aufwand in der Personalverwaltung. Wer mit fünf oder zehn Mitarbeitenden arbeitet und keine HR-Abteilung hat, spürt das direkt. Neue Regelungen bedeuten neue Abläufe: Wer arbeitet wie viele Stunden? Wer bezahlt was? Der Arbeitgeber muss dem Modell zustimmen. Teilarbeit gilt als reguläre Arbeitsleistung und wird entsprechend entlohnt.
Nicht überall umsetzbar
49 Prozent der Unternehmen halten die Teilkrankschreibung in vielen Tätigkeiten schlicht für nicht praktikabel. 55 Prozent können sich das Modell in der Verwaltung vorstellen. In der Logistik sehen das nur 11 Prozent so, in der Produktion 8 Prozent. Etwa ein Drittel der Betriebe kann überhaupt keinen Bereich benennen, in dem das Modell funktioniert.
Was das für kleine Betriebe konkret bedeutet
Wer ein kleines Unternehmen führt, hat selten Spielraum für halbe Arbeitseinsätze. Entweder jemand kann seinen Job vollständig erledigen oder nicht. Eine Buchhalterin mit gebrochenem Handgelenk könnte vielleicht zwei Stunden täglich am Rechner arbeiten. Ein Elektriker mit Rückenproblemen eher nicht auf der Baustelle.
Hinzu kommt ein rechtliches Graugebiet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren gefragt, welche Aufgaben Teilkrankgeschriebene überhaupt übernehmen dürfen und wie mangelhafte Leistung zu behandeln ist. Diese Fragen sind bislang nicht abschließend geklärt.
Arbeitsmediziner warnen vor Präsentismus: Mitarbeitende, die eigentlich Ruhe bräuchten, könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, zumindest teilweise zu erscheinen. In leistungsorientierten Umfeldern kann das den Heilungsprozess verlängern statt verkürzen.
Wann kommt das Gesetz?
Ein konkreter Starttermin steht noch nicht fest. Als möglicher Zeitrahmen werden 2027 oder 2028 genannt. Das Gesetzgebungsverfahren läuft.
Fazit
Die Teilkrankschreibung ist kein Selbstläufer. Die Skepsis der Unternehmen speist sich aus konkreten organisatorischen und rechtlichen Fragen. Kleine Betriebe sollten das Thema im Blick behalten: Es lohnt sich zu prüfen, in welchen Tätigkeiten das Modell überhaupt realistisch wäre, und sich mit den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen, bevor das Gesetz in Kraft tritt.


