Kinderkrankentage: Ab 2027 nur noch zehn Tage pro Kind
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will die Corona-Sonderregel bei den Kinderkrankentagen nicht verlängern. Ab Januar 2027 soll der Anspruch von 15 auf 10 Tage pro Kind sinken – das hat direkte Folgen für Eltern im Team.

Fünf Tage weniger pro Kind: Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will die seit der Pandemie geltende Sonderregel bei den Kinderkrankentagen auslaufen lassen. In einer Regierungsbefragung im Bundestag sprach er sich am 24. September 2026 gegen eine weitere Verlängerung aus. Ab dem 1. Januar 2027 soll wieder die gesetzliche Grundregel gelten.
Was sich konkret ändert
Derzeit haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf bis zu 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil im Jahr. Alleinerziehende kommen auf bis zu 30 Tage je Kind. Bei mehreren Kindern sind es insgesamt maximal 35 Tage pro Elternteil, bei Alleinerziehenden bis zu 70 Tage. Diese Regelung wurde während der Coronapandemie eingeführt und seitdem jedes Jahr verlängert.
Linnemann will diese Verlängerung stoppen. Seine Begründung: Die erhöhten Kinderkrankentage seien eine Ausnahme für die Pandemiezeit gewesen. Diese Zeit sei vorbei.
Tritt die Rückkehr zur Standardregel aus Paragraf 45 Absatz 2 SGB V in Kraft, gelten ab 2027 folgende Werte: 10 Tage pro Kind und Elternteil, 20 Tage für Alleinerziehende. Bei mehreren Kindern maximal 25 Tage pro Elternteil beziehungsweise 50 Tage für Alleinerziehende.
Was das für kleine Unternehmen bedeutet
Für Betriebe mit wenigen Mitarbeitenden ist der Ausfall einzelner Personen oft schwer aufzufangen. Fällt eine Elternperson länger aus, weil ein Kind krank ist, gerät die Planung unter Druck. Fünf Tage weniger Anspruch klingt nach wenig. In einer Woche mit drei kranken Mitarbeitenden kann das den Unterschied machen.
Die Kinderkrankentage betreffen nicht die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse direkt an den Elternteil. Voraussetzung ist, dass das Kind gesetzlich versichert und jünger als zwölf Jahre ist. Ein Arzt muss bestätigen, dass die Betreuung notwendig ist und keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann.
Für Kinder mit Behinderung oder Pflegebedarf gilt keine Altersgrenze.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Grundlage ist das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Wurden in den zurückliegenden zwölf Kalendermonaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld geleistet, kann sich der Betrag erhöhen. Die Auszahlung erfolgt über die Krankenkasse, nicht über den Arbeitgeber.
Was jetzt zu tun ist
Die Pläne des Ministers sind noch nicht Gesetz. Ob und wann ein parlamentarisches Verfahren eingeleitet wird, ist noch offen. Die Änderung soll zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Bis dahin bleibt die bestehende Regelung mit 15 Tagen in Kraft.
Für Unternehmen mit Eltern im Team lohnt es sich, die Personaleinsatzplanung für das kommende Jahr bereits jetzt im Blick zu haben. Wer bisher mit 15 möglichen Fehltagen je Elternteil kalkuliert hat, sollte diesen Puffer ab 2027 nach unten korrigieren. Die Kehrseite: Eltern, die ihren Anspruch ausgeschöpft haben, stehen früher vor der Entscheidung, wie sie eine weitere Erkrankung des Kindes organisieren.
Ob Betriebe durch freiwillige betriebliche Regelungen einen Ausgleich schaffen wollen, ist eine unternehmerische Entscheidung. Tarif- oder Arbeitsverträge können eigene Regelungen enthalten, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen. Diese sollten geprüft werden, bevor neue Zusagen gemacht werden.
Fazit
Die geplante Kürzung der Kinderkrankentage ist noch kein beschlossenes Gesetz, aber die politische Richtung ist klar. Für Gründerinnen und Gründer mit kleinen Teams gilt: Wer die Personalplanung für 2027 frühzeitig anpasst und bestehende Vertragsregelungen prüft, vermeidet Überraschungen im laufenden Betrieb.


