Geschäftskonto für die PartG: Was Freiberufler wissen müssen
Wer eine Partnerschaftsgesellschaft gründet, braucht ein Geschäftskonto, das zur Rechtsform passt. Nicht jeder Anbieter akzeptiert die PartG, und kostenlose Konten sind oft keine Option.

Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist die Rechtsform für Freiberufler, die gemeinsam arbeiten wollen: Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater. Die PartG hat keine Mindesteinlage und keine Pflicht zur Handelsregistereintragung im klassischen Sinne. Dafür gelten eigene Regeln, auch beim Geschäftskonto.
Warum die PartG ein eigenes Konto braucht
Wer Einnahmen und Ausgaben sauber trennen will, kommt um ein Geschäftskonto nicht herum. Das gilt für die PartG genauso wie für eine GmbH. Ohne getrenntes Konto vermischen sich private und betriebliche Zahlungsströme. Das erschwert die Buchhaltung, kostet Zeit und sorgt spätestens bei der Steuererklärung für Probleme.
Ein Geschäftskonto ist für die PartG keine gesetzliche Pflicht. In der Praxis verzichten die wenigsten Finanzämter und Steuerberater darauf. Wer mehrere Partner hat, braucht ohnehin eine transparente Grundlage für Auszahlungen und gemeinsame Ausgaben.
Das Problem mit kostenlosen Konten
Viele Anbieter werben mit kostenlosen Geschäftskonten. Diese richten sich aber meist an Einzelunternehmer und Freiberufler ohne Gesellschaft. Für die PartG gelten strengere Anforderungen. Manche Direktbanken und Fintechs akzeptieren die Rechtsform schlicht nicht.
Wer eine PartG eröffnen will, muss beim gewünschten Anbieter konkret prüfen, ob die Rechtsform unterstützt wird. Das steht nicht immer auf der ersten Seite der Anbieter-Websites. Im Zweifel lohnt ein kurzer Anruf oder eine Nachricht an den Support, bevor man Zeit in den Antragsprozess investiert.
Worauf es beim Konto ankommt
Mehrere Kontoinhaber und Zugriffsrechte
Eine PartG hat mindestens zwei Partner. Das Konto muss für beide zugänglich sein. Nicht alle Anbieter erlauben mehrere gleichberechtigte Zugänge ohne Aufpreis. Prüfen Sie, ob Mitbenutzer kostenlos hinzugefügt werden können und welche Rechte diese erhalten.
DATEV und Buchhaltungsanbindung
Freiberufler in der PartG arbeiten oft mit einem Steuerberater. Viele Kanzleien nutzen DATEV. Ein Geschäftskonto mit DATEV-Schnittstelle spart Zeit und reduziert manuelle Eingaben. Auch die Anbindung an Tools wie Lexoffice oder sevDesk kann sinnvoll sein, wenn die Buchführung intern läuft.
Überweisungen und Buchungsposten
SEPA-Überweisungen sind nicht bei allen Anbietern unbegrenzt kostenlos. Manche Anbieter berechnen ab einer bestimmten Anzahl an Buchungen pro Monat Gebühren. Wer viele kleine Zahlungen abwickelt, sollte Flatrate-Modelle bevorzugen.
Kreditkarte und Kartenzahlungen
Für Reisen, Software-Abonnements oder gemeinsame Anschaffungen brauchen viele Gesellschaften eine Geschäftskarte. Prüfen Sie, ob eine Kreditkarte im Paket enthalten ist oder separat kostet, und ob virtuelle Karten für einzelne Partner verfügbar sind.
Traditionelle Bank oder Fintech?
Klassische Geschäftsbanken wie die Deutsche Bank oder Sparkassen akzeptieren die PartG in der Regel problemlos. Die monatlichen Gebühren liegen meist höher, oft zwischen 10 und 30 Euro im Monat. Dafür gibt es oft einen persönlichen Ansprechpartner und Filialzugang.
Neuere Anbieter wie Qonto oder Holvi sind digital aufgestellt und haben gute Buchhaltungstools. Die Frage ist, ob sie die PartG als Rechtsform im Produktkatalog führen. Das variiert je nach Anbieter und ändert sich gelegentlich. Stand Oktober 2026 ist der Markt unübersichtlich, über 20 Anbieter stehen im Wettbewerb.
Was die Kontoführung in der PartG kostet
Kostenlose Konten sind für die PartG die Ausnahme. Realistisch sind monatliche Grundgebühren zwischen 9 und 25 Euro. Dazu kommen gegebenenfalls Kosten für Karten, zusätzliche Nutzer oder Buchungsposten. Bei drei Partnern und einem aktiven Konto summiert sich das auf mehrere hundert Euro im Jahr.
Das ist kein Argument gegen ein gutes Konto, aber ein Argument dafür, den Vergleich ernstzunehmen. Die Unterschiede zwischen Anbietern sind real.
Fazit
Für die PartG gibt es kein universell bestes Geschäftskonto. Drei Fragen stehen im Vordergrund: Akzeptiert der Anbieter die Rechtsform? Können alle Partner gleichberechtigt zugreifen? Passt die Buchhaltungsanbindung zur eigenen Arbeitsweise? Wer das klärt, bevor er einen Antrag stellt, spart sich Zeit und Frust. Kostenlos ist dabei selten realistisch. Aber günstig und funktional ist möglich, wenn man genau vergleicht.


