70 Prozent aller Gründungen: Nebenerwerb wird zum Normalweg
Sieben von zehn Gründungen in Deutschland entstehen neben einem Angestelltenverhältnis. Wer diesen Weg geht, muss einige rechtliche und steuerliche Punkte kennen, bevor er loslegt.

Sieben von zehn Gründungen in Deutschland entstehen im Nebenerwerb. Das ist kein Trend, sondern Normalzustand. Wer ein Unternehmen aufbaut, behält dabei meist seinen Arbeitsplatz als Einkommensquelle. Die Gründe sind nüchtern: unsichere Arbeitsplätze, struktureller Wandel durch Automatisierung und eine Wirtschaft, die wenig Planungssicherheit bietet.
Warum der Nebenerwerb attraktiv ist
Das Angestelltenverhältnis bleibt die Haupteinnahmequelle. Das Nebengewerbe läuft parallel dazu. Diese Konstruktion senkt das finanzielle Risiko erheblich. Wer scheitert, steht nicht sofort ohne Einkommen da.
Dazu kommt ein strukturelles Problem auf dem Arbeitsmarkt. Laut einem Korn-Ferry-Report übernehmen 61 Prozent der Beschäftigten bereits Aufgaben, die früher mehrere Stellen gefüllt haben. Wer ohnehin mehr leistet als sein Vertrag vorschreibt, denkt folgerichtig über ein eigenes Standbein nach.
Jüngere Beschäftigte gehen einen Schritt weiter. Sie kombinieren mehrere Einkommensquellen gleichzeitig, ein Muster, das unter dem Begriff Polyworking diskutiert wird. Selbstständigkeit im Nebenerwerb ist dabei eine der strukturiertesten Optionen.
Was rechtlich vor dem Start zu klären ist
Arbeitsvertrag zuerst lesen
Der erste Schritt vor jeder Gründung ist der eigene Arbeitsvertrag. Viele Verträge enthalten Nebentätigkeitsklauseln. Diese schreiben vor, dass Arbeitnehmer eine Genehmigung des Arbeitgebers einholen müssen. Manche Verträge enthalten auch Konkurrenzklauseln. Wer im gleichen Marktsegment tätig wird wie der Arbeitgeber, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung.
Beides ist kein Hindernis, muss aber vor dem Start geklärt sein. Eine nicht gemeldete Nebentätigkeit kann teuer werden.
Gewerbe anmelden
Wer ein Gewerbe betreibt, muss es beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Kosten liegen je nach Stadt und Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. Freiberufler, also etwa Journalisten, Ärzte oder Ingenieure, melden sich stattdessen direkt beim Finanzamt.
Die Unterscheidung zwischen Gewerbe und Freiberuf hat steuerliche Konsequenzen. Gewerbetreibende zahlen ab einem Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer. Freiberufler nicht.
Steuern und Sozialversicherung
Kleinunternehmerregelung als Einstieg
Wer im ersten Jahr weniger als 25.000 Euro Umsatz macht, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann wird keine Umsatzsteuer erhoben und keine Umsatzsteuervoranmeldung fällig. Das vereinfacht die Buchführung am Anfang erheblich. Ab dem zweiten Jahr gilt die Grenze von 100.000 Euro.
Die Einnahmen aus dem Nebengewerbe werden mit dem Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis zusammengerechnet. Das erhöht den persönlichen Steuersatz. Wer 2.000 Euro im Monat nebenbei verdient, zahlt darauf den Steuersatz, der auf sein Gesamteinkommen entfällt. Das kann 30 Prozent oder mehr sein.
Sozialversicherung bleibt meist stabil
Wer sozialversicherungspflichtig angestellt ist und nebenbei gründet, bleibt in der Regel über den Arbeitgeber krankenversichert. Voraussetzung: Die selbstständige Tätigkeit ist tatsächlich nebenberuflich. Sie darf zeitlich und wirtschaftlich nicht überwiegen. Als Richtwert gilt: nicht mehr als 18 Stunden pro Woche und nicht mehr Einnahmen als aus dem Hauptjob.
Wer diese Grenze überschreitet, muss sich selbst in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung absichern. Das ist ein erheblicher Kostenfaktor.
Wochenstunden realistisch planen
Neben einem Vollzeitjob bleiben realistisch zehn bis fünfzehn Stunden pro Woche für ein Nebengewerbe. Wer das unterschätzt, leidet unter Schlafmangel und liefert in beiden Bereichen schlechtere Ergebnisse.
Die Planung sollte konkret sein: Welche Aufgaben fallen wöchentlich an? Wie viele Stunden brauchen sie? Wer für Kunden tätig ist, muss Reaktionszeiten einplanen, die nicht immer ins eigene Zeitfenster passen.
Fazit
Nebenberuflich gründen ist in Deutschland der Regelfall, nicht die Ausnahme. Die Konstruktion begrenzt das finanzielle Risiko. Sie erfordert aber Vorbereitung: Arbeitsvertrag prüfen, Gewerbe anmelden, Steuerbelastung berechnen und Wochenstunden ehrlich kalkulieren. Wer diese Schritte überspringt, baut auf unsicherem Boden.


