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22. September 2026 · Ausgabe 09/26 Immer aktuell
Personal & Team

Ausbildung in Teilzeit: Warum kaum ein Betrieb das Modell nutzt

Seit 2020 steht Teilzeitausbildung rechtlich allen offen. Trotzdem betrifft sie nur 0,5 Prozent aller neuen Ausbildungsverträge. Für kleine Betriebe mit unbesetzten Stellen ist das ein vermeidbares Problem.

Ausbildung in Teilzeit: Warum kaum ein Betrieb das Modell nutzt
Symbolbild zur Meldung. Bild: KI-generiert

Nur einer von zweihundert Ausbildungsverträgen im dualen System wird in Teilzeit abgeschlossen. Das zeigt die Ausbildungsstatistik des Bundesinstituts für Berufsbildung. Dabei ist die rechtliche Grundlage seit Jahren vorhanden. Seit dem 1. Januar 2020 gilt Paragraf 7a des Berufsbildungsgesetzes: Teilzeitausbildung steht seitdem grundsätzlich allen Auszubildenden offen. Nicht nur Müttern. Nicht nur Pflegenden. Allen.

Was Teilzeitausbildung konkret bedeutet

Das Modell verändert nicht die Inhalte der Ausbildung, sondern den Zeitplan. Wer weniger Stunden pro Tag oder pro Woche im Betrieb ist, braucht länger bis zum Abschluss. Das Gesetz erlaubt eine Verlängerung auf maximal das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer. Eine dreijährige Ausbildung kann also auf bis zu viereinhalb Jahre gestreckt werden.

Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Teilzeitmodell ist auch nach Ausbildungsbeginn möglich. Das gilt in beide Richtungen. Betrieb und Auszubildende müssen das einvernehmlich vereinbaren. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat dazu eine Empfehlung herausgegeben, die Orientierung zur konkreten Umsetzung gibt.

Wer von diesem Modell profitiert

In der Praxis nutzen vor allem Frauen mit Kindern die Teilzeitausbildung. Auch Menschen mit Pflegeverantwortung oder mit gesundheitlichen Einschränkungen kommen infrage. Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) hat das in einer Analyse der Ausbildungsstatistik belegt.

Das niedersächsische Unternehmen NIKU, ein Kunststoffhersteller aus Nienburg, bildet seit Jahren in Teilzeit aus. Eine Auszubildende, die zuvor wegen ihrer drei Kinder nur Absagen erhalten hatte, schloss dort ihre Ausbildung zur Industriekauffrau erfolgreich ab. Geschäftsführerin Johanna Beckurts-Othmer beschreibt das Modell als praktikabel und als Weg, neue Bewerbergruppen zu erreichen.

Warum die Zahl trotzdem so gering bleibt

Die Ursache liegt nicht im Gesetz, sondern in der Wahrnehmung. Viele Betriebe gehen davon aus, dass Teilzeitausbildung organisatorisch zu aufwendig ist. Andere wissen schlicht nicht, dass das Modell seit 2020 für alle offen steht und nicht mehr an bestimmte Lebenssituationen geknüpft ist.

Ein weiteres Problem: Wer Teilzeitausbildung anbieten will, muss aktiv nach passenden Bewerberinnen und Bewerbern suchen. Die üblichen Kanäle sprechen diese Zielgruppen selten direkt an. Stellenanzeigen mit dem Hinweis auf Teilzeit sowie Kontakte zu Jobcentern, Migrationsdiensten oder Familienberatungsstellen können hier den Unterschied machen.

Organisatorischer Aufwand: Was tatsächlich anfällt

Betriebe müssen den Ausbildungsplan anpassen. Urlaubsanspruch und Vergütung werden anteilig berechnet. Die Berufsschule muss informiert werden, da auch dort Anpassungen nötig sein können. In manchen Bundesländern gibt es dafür feste Regelungen, in anderen müssen Betrieb und Schule das bilateral klären.

Für kleine Betriebe mit engen Personalkapazitäten bedeutet das zusätzlichen Koordinationsaufwand. Dieser Aufwand ist real, aber einmalig und überschaubar, wenn er einmal strukturiert ist.

Finanzielle Seite

Die Ausbildungsvergütung sinkt bei Teilzeit proportional zur reduzierten Arbeitszeit, was für den Betrieb niedrigere laufende Kosten bedeutet. Die Ausbildungsförderung der Agentur für Arbeit kann in bestimmten Fällen auch bei Teilzeitausbildung greifen. Das sollte im Einzelfall geprüft werden.

Was das für Ihren Betrieb bedeutet

Der Ausbildungsmarkt ist angespannt. Viele Betriebe melden unbesetzte Stellen. Gleichzeitig gibt es Bewerberinnen und Bewerber, die Vollzeit nicht leisten können und deshalb gar nicht erst anfragen. Teilzeitausbildung kann diese Lücke schließen.

Wer diesen Weg gehen will, sollte zunächst die eigene Ausbildungsordnung prüfen und klären, wie ein reduzierter Ausbildungsplan aussehen könnte. Die zuständige Kammer, also IHK oder HWK, kann dabei beraten. Der Berufsschule muss der geänderte Plan mitgeteilt werden.

Stellenanzeigen sollten explizit auf die Teilzeitmöglichkeit hinweisen. Wer das nicht tut, wird von der Zielgruppe nicht gefunden. Jobcenter und Migrationsdienste in der Region sind sinnvolle Ansprechpartner, um Bewerberinnen und Bewerber zu erreichen, die sonst nicht in der eigenen Pipeline landen.

Fazit

Teilzeitausbildung ist kein Sondermodell für Ausnahmefälle. Es ist ein Instrument, das seit 2020 für alle gilt und in der Praxis kaum genutzt wird. Für Betriebe mit unbesetzten Ausbildungsplätzen ist das eine konkrete Option. Der Aufwand zur Einführung ist begrenzt, der Nutzen, eine neue Bewerbergruppe zu erschließen, ist real. Wer das Modell ignoriert, verschenkt Potenzial, das er sich angesichts des Fachkräftemangels nicht leisten kann.

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